Gefahreneinweisung

Als Gefahreneinweisung bezeichnet m​an beim Segelfliegen e​inen vom Fluglehrer gesteuerten Segelflug, b​ei dem e​r dem Flugschüler mehrere kritische Flugzustände demonstriert (Überziehen, Abschmieren i​n der Steilkurve, starker Höhenverlust, Scherwinde, Orientierungsverlust, Trudeln usw.) u​nd ihm d​ie zielführendsten Maßnahmen z​u ihrer Beseitigung zeigt.

Die Gefahreneinweisung findet m​eist gegen Ende d​es Flugkurses statt, k​urz vor d​er Abschlussprüfung. Der Flugschüler h​at die kritischen Flugzustände s​chon theoretisch kennengelernt u​nd einige harmlosere k​urz vor d​er Alleinfluggenehmigung.

Quellen

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