Gasverbrauchseinrichtung
Eine Gasverbrauchseinrichtung im erweiterten Sinne ist jedes Gerät, das Erdgas zur Energieumwandlung nutzt. Im engeren Sinne wird die Gasverbrauchseinrichtung über die EU-Richtlinie 90/396/EWG definiert.
Demnach gelten als Gasverbrauchseinrichtung
- Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von nicht mehr als 105 °C betrieben werden
- Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmeübertrager
- Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, wie z. B. Heißgaserzeuger
Nach der TRGI werden Gasverbrauchseinrichtungen als Gasgeräte bezeichnet.
Entsprechende Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.
Literatur
- Karl Volger, Erhard Laasch: Haustechnik. Grundlagen – Planung – Ausführung, 9. neubearbeitete und erweiterte Auflage, B.G. Teubner, Stuttgart 1994, ISBN 978-3-322-94746-8,
Weblinks
- Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) (7. ProdSV) (abgerufen am 1. Oktober 2020)
- Gasverbrauchseinrichtungen (abgerufen am 1. Oktober 2020)
- Zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen - technische Fragen (abgerufen am 1. Oktober 2020)
- Erdgas in der betrieblichen Gasversorgung und -verwendung (abgerufen am 1. Oktober 2020)
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