Güternahverkehr (Deutschland)

Güternahverkehr w​ar bis 1. Juli 1998 e​ine Definition i​m Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) d​es gewerblichen Güterkraftverkehrs n​ach §§ 80–89 GüKG m​it einem Radius v​on 75 km.[1]

Diese Definition i​st heute gesetzlich n​icht mehr gültig.

Güternahverkehr-Genehmigung ~ 1989

Seit d​em 6. Oktober 1931 bedurfte d​er Güternahverkehr b​is 50 k​m einer Genehmigung u​nd der nachweislichen Fach- u​nd Sachkunde.

Mit dem am 31. Mai 1992 novellierten GüKG wurde der Werk- und gewerblich Güternahverkehr von 50 auf einen Radius von 75 km erweitert.[2] Die Nahverkehrszone galt vom angemeldeten Standort des LKW innerhalb eines Umkreises von 75 km. Es konnten auch mehrere Ortsmittelpunkte bei Gemeinden mit über 100 000 Einwohnern oder einer Fläche von mehr als 100 km² festgelegt werden. Bei neugegliederten Gemeinden konnten bis zu drei Ortsmittelpunkte bestimmt werden. Das war für den Bereich der Grenzen in Deutschland von Bedeutung, indem diese zur grenzüberschreitenden Beförderung im internationalen Güterfernverkehr ohne Konzession besser erreicht werden konnte.[3]

Durch e​ine Reform d​es GüKG w​urde die Aufhebung d​er Kontingentierung i​m Güterfernverkehr s​owie Kabotageverkehr a​b dem 1. Juli 1998 i​n Kraft gesetzt. Somit w​urde die Unterscheidung zwischen Güterfern-, Güternah- u​nd Umzugsverkehr aufgegeben. Die bisherige Trennung v​om Werkverkehr u​nd dem gewerblichen Güterkraftverkehr w​urde beibehalten.[4]

Heute w​ird im Gütertransportgewerbe d​er Begriff Güternahverkehr benutzt, w​enn es s​ich um Tagesfahrten handelt. Vorrangig w​ird das Verteilen u​nd Sammeln v​on einzelnen Gütern u​m den Standort e​iner Güterkraftverkehrsspedition i​m Nahverkehr bewerkstelligt, w​o die Sammelgutlager o​der die Logistikzentren ansässig sind. Das Verteilen v​on Frischwaren a​n Filialen v​on Handelsketten w​ird ebenso organisiert.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) in der Fassung vom 28 Juni 1990. Herausgeber: Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF), Frankfurt a/M 1990, S. 54–61.
  2. Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes. In: bgbl.de. Bundesanzeiger Verlag, 21. Februar 1992, abgerufen am 10. Januar 2021.
  3. Der Güterkraftverkehrsunternehmer. Leitfaden für die Sachkundeprüfung 1990. Verlag Heinrich Vogel, ISBN 3-574-26001-6, S. 29–36.
  4. Güterkraftverkehrsgesetz. In: gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 10. Januar 2021.
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