Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
Funkstelle für Funkverkehr an Bord (englisch – on-board communication station) ist – entsprechend Artikel 1.79 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „mobiler Funkdienst – geringer Leistung – des mobilen Seefunkdienstes für den inneren Funkverkehr an Bord eines Schiffes oder für Funkverkehr zwischen einem Schiff und seinen Rettungsbooten und -flößen bei Rettungsübungen oder -arbeiten oder für den Funkverkehr innerhalb eines Schlepp- oder Schubverbandes sowie für den Funkverkehr bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern“.[1]
Weitere Seefunkstellen
Das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen[2] kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt:
- Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
- Schiffsnotsender
- Sprech-Seefunkstelle
- Telegrafie-Seefunkstelle
Siehe auch
- Funkstelle
- Binnenschifffahrtsfunk (Schiffsfunkstelle, Landfunkstelle)
- Mobile Erdfunkstelle
- Mobiler Seefunkdienst über Satelliten
Literatur
- Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1
Weblinks
Einzelnachweise
- VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.79, Definition: On-board communication station / Funkstelle für Funkverkehr an Bord
- Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13.