Fritz Traub
Fritz Traub (* 7. April 1929 in Berlin; † 4. Februar 2008 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Jurist. Er war Vorsitzender Richter des Kartellsenats am OLG Frankfurt am Main[1] und ehrenamtlicher Hochschullehrer für gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Gießen.
Leben
Traub studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. 1954 wurde er in Frankfurt mit der Arbeit Die Fälle der sogenannten Unterbrechung des Kausalzusammenhangs als Rechtswidrigkeits- und Teilnahmeproblem zum Dr. iur. promoviert. 1962 wurde er Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Ab 1966 war er Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht, deren Vorsitzender Richter von 1976 bis zu seinem Ruhestand 1994.[2]
Er wurde 1984 zum Honorarprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen ernannt. 1992 wurde Traub Mitglied der Sachverständigenkommission der Bundesregierung für gewerblichen Rechtsschutz. Er war Mitglied des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München sowie Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der GEMA.
Traub veröffentlichte Aufsätze zu den Themengebieten des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts, gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrechts und Handelsrechts.
Literatur
- Claus-Dietrich Asendorf: Fritz Traub. In: Neue Juristische Wochenschrift. Band 61, Nr. 27, 2008, S. 1932. [Nachruf]
- Ulrich Loewenheim (Hrsg.) und Thomas Raiser (Hrsg.) in Gemeinschaft mit Claus-Dietrich Asendorf: Festschrift für Fritz Traub zum 65. Geburtstag, Dt. Fachverlag Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-87150-451-3 (519 Seiten)
Weblinks
- Literatur von und über Fritz Traub im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek