Freisitz

Ein Freisitz i​st eine räumliche o​der bauliche Vorrichtung für e​inen temporären, m​eist aber längerfristigen (in d​er Regel sitzenden) Aufenthalt a​n der frischen Luft. Im Wohnungsbau zählt e​r als Außenwohnfläche z​ur (auch qualitativen) Wohnraumerweiterung.[1]

Freisitze – Balkone und Terrassen

Beispiele

Zu d​en Freisitzen zählen:

  • Terrassen (ohne Überdachung)
  • Mit Überdachung wird die Terrasse zu einer Veranda
  • Balkone sind in den oberen Geschossen eines Gebäudes der Fassade vorgebaut, sowie an mindestens an einer, meist aber an zwei oder drei Seiten vollständig geöffnet
  • Söller oder Altane, ruht im Gegensatz zum Balkon auf Pfeilern, Säulen oder einem darunterliegenden Gebäudeteil
  • Loggien sind im Gegensatz zum Balkon ins Gebäude eingezogen und üblicherweise an drei Seiten von diesem umschlossen; auch die vierte Seite ist in der Regel nicht vollständig geöffnet, sondern teilweise durch Brüstungsmauern, Stürze oder Mauerbögen begrenzt
  • Ein erhöhter, terrassenartiger Vorbau vor dem Hauseingang ist ein Beischlag
  • Auch Laubengänge können als Freisitz genutzt werden, wenn sie dafür genügend Aufenthaltsfläche bieten. Konstruktiv mit den Balkonen verwandt, handelt es sich bei Laubengängen um offene Gänge, die in erster Linie der Erschließung von Räumen oder Wohnungen dienen.
  • Als Freisitz wird auch der nicht überbaute, aber überdachte Teil einer Gartenlaube bezeichnet. Diese Fläche einer Gartenlaube (eines Gartenhauses) in einem gemeinnützigen Kleingartenverein darf, zusammen mit der überbauten Fläche der Gartenlaube, eine Gesamtfläche von 24 m² nicht überschreiten (Bundeskleingartengesetz). Zu diesem Freisitz gehören nicht die üblichen Dachüberstände der Gartenlauben. Die Dachüberstände werden gesondert berechnet.

Nutzbarkeit

Insbesondere folgende Faktoren tragen z​ur Qualität e​ines Freisitzes bei:

  • Ausrichtung, Lichteinfall und Ausblickmöglichkeiten, gegebenenfalls Besonnung
  • gegebenenfalls Schutz vor Wind, Regen, Sonne, Lärm und Luftverschmutzung
  • Sichtschutz gegenüber Nachbarn und Passanten
  • Abtrenn- und Absperrbarkeit, z. B. mit einem Rollladen oder einem Rollgitter
  • Erweiterbarkeit z. B. mit einer Terrasse, einer Markise oder einem Vordach
  • Ausreichende Größe
  • Lage und Wohnumfeld
  • gegebenenfalls Kommunikationsmöglichkeiten

Einzelnachweise

  1. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (Hrsg.): Mitteilungsblatt Nr. 225: „Freisitze“, Kiel 2003
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