Freiheitsentziehungsgesetz
Mit dem Kurzbegriff des Freiheitsentziehungsgesetzes ist gemeint:
- In der Vergangenheit wurde so überwiegend das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen bezeichnet, abgekürzt auch FEVG oder FreihEntzG. Es handelte sich dabei um ein Bundesgesetz, welches mit Ablauf des 31. August 2009 außer Kraft trat und durch Regelungen des am 1. September 2009 in Kraft getretenen FamFG ersetzt wurde.
- Aktuell wird so noch das hessische Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen bezeichnet.
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