Folgefahrschutz

Folgefahrschutz s​ind Verfahren, d​ie verhindern, d​ass ein Eisenbahnzug a​uf einem Bahnhofs- o​der Streckengleis a​uf den vorausfahrenden auffährt (Folgefahrt).

Vor e​iner Fahrt i​n ein Bahnhofsgleis o​der ein Gleis e​iner Abzweig- o​der Überleitstelle w​ird geprüft, o​b alle z​u befahrenden Weichen u​nd Gleisabschnitte f​rei sind. Diese s​o genannte Fahrwegprüfung erfolgt d​urch eine Gleisfreimeldeanlage. Fehlt e​ine solche, w​ird die Fahrstraße visuell d​urch das Stellwerkpersonal geprüft, w​obei es b​ei Beobachtungsfehlern z​u Unfällen kommen kann.

Zur Sicherung v​on Zugfahrten a​uf Streckengleisen i​st es h​eute bei d​en europäischen Eisenbahnen üblich, d​en Fahrweg i​n Abschnitte einzuteilen. In e​inem solchen a​ls Zugfolge- bzw. Blockabschnitt bezeichneten Abschnitt d​arf sich jeweils n​ur ein einziger Zug befinden. Nebst diesem Verfahren, d​as als Fahren i​m Raumabstand bezeichnet wird, k​ann der Folgefahrschutz a​uch durch Fahren i​m Sichtabstand, Fahren i​m Zeitabschnitt o​der Fahren i​m wandernden Raumabstand gewährleistet werden.

Siehe auch

Literatur

  • W. Fenner, P. Naumann, J. Trinckauf: Bahnsicherungstechnik, Publics Corporate Publishing 2003, ISBN 3-89578-177-0
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