Flugdach
Unter einem Flugdach versteht man ein Dach, das zu schweben oder zu fliegen scheint.
Formen
Häufig ist damit ein selbständiges Dach-Bauwerk, ein Schutzdach gemeint, das meist lediglich auf Stützen aufliegt oder mit Seilen und Pylonen abgespannt wird und das nicht Teil bzw. oberer Abschluss eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks ist. Sofern sie auf (säulenartigen) Stützen ruhen, kragen sie häufig weit über die tragenden Stützen hinaus und scheinen so zu schweben. Bei Zeltkonstruktionen entsteht die schwebende Wirkung häufig durch kaum sichtbare Trag- und Spannseile.
Als Flugdach werden auch Dächer bezeichnet, die sich über der Dachterrasse eines Gebäudes erheben oder die vorkragend an der Fassade eines Gebäudes angebracht sind.
Flugdächer sind oft Flach-, Pult- oder Schmetterlingsdächer sowie freie kühne oder geschwungene Konstruktionen. Ein Flugdach, das nur auf einer einzigen, mittigen Stütze ruht, wird oft auch Pilzdach genannt.
Anwendungen
Ein Flugdach in der Art eines Schirmes überdacht Freiflächen/Flächen des Außenraums, wie Parkplätze, Tankstellen, Bahnsteige, Tribünen, Stadien, Lagerflächen, öffentliche Plätze, Bühnen im Außenraum etc. Die vor Niederschlag zu schützende Fläche bleibt im Wesentlichen als offener Raum erhalten. Ein bekanntes Beispiel ist das Expo-Dach auf dem Messegelände Hannover. Teilweise befinden sich unter dem Flugdach auch kleinere (z. B. pavillonartige oder flache) Gebäude. Flugdächer können auch zur Raumbildung vor dem Baukörper dienen.
Gelegentlich wird ein Flugdach auch als oben abschließendes Gestaltungselement auf Hochhäusern eingesetzt wie auf dem Columbushaus sowie zur Zusammenfassung gegliederter Baukörper.
Geschichte
Flugdächer waren bereits im 17. Jahrhundert bekannt, als sie in der Art eines Windfangs zum Schutz der hölzernen Fachwerkschwellen genutzt wurden.[1]
Literatur
- Flugdächer und Weserziegel. Worpsweder Verlag, 1990.
Einzelnachweise
- Wolfgang Halfar: Die Oberschlesischen Schrotholzkirchen. 1980, S. 63.