Festankündigung
Die Festankündigung ist ein Ritus, der in Bischofskirchen am Hochfest der Erscheinung des Herrn auf die Verkündigung des Evangeliums oder das Schlussgebet in der Messfeier folgt.
Bei diesem Ritus verkündet ein Diakon, Kanoniker oder Kantor die Daten der vom Ostertermin abhängigen beweglichen Feste des Kirchenjahres.[1] Ausgehend vom Fest der Erscheinung führt die Ankündigung die vom beweglichen Osterfest abhängigen großen Feste des Kirchenjahres auf und schließt nach der Bekanntgabe des ersten Advents des nächsten Kirchenjahres mit der freudigen Erwartung der Wiederkunft Jesu Christi.
Diese Festankündigung wird von alters her im Ton des Exsultet gesungen. Der Ritus geht bis auf das 4. Jahrhundert zurück, nachdem das Konzil von Nicäa 325 einen einheitlichen Ostertermin für das ganze römische Reich bestimmt hatte.[2]
Literatur
- Rupert Berger: Art. Epiphanie. In: Neues Pastoralliturgisches Handlexikon. Verlag Herder, Freiburg, Basel, Wien 1999, ISBN 3-451-26603-2; S. 122–123.
Weblinks
Einzelnachweise
- Zeremoniale für die Bischöfe, 240; Rupert Berger: Epiphanie; S. 123.
- Christof Emanuel Hahn, Einführung, in: Festankündigung an Epiphanie für das Jahr des Herrn 2019, Deutsches Liturgisches Institut Trier, 2018.