Fachberater für Finanzdienstleistungen
Die IHK-Weiterbildung Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen ist eine finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt. Der Abschluss „Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen“ wurde aufgrund der sich wandelnden beruflichen Aufgaben und Anforderungen grundlegend überarbeitet und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 9. Februar 2012 als Nachfolgeregelung für den Abschluss „Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK“ erlassen.[1] Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen beraten eigenständig und verantwortungsvoll Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung, Immobilienanlagen und Finanzierungen. Dieser Fachberater wird von den DQR-Gremien (Deutscher Qualifikationsrahmen) auf das DQR-Niveau 5 eingestuft.
Grundlagen
Der Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen ist auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt. Er entspricht inhaltlich dem Grundlagenteil des Fachwirtes für Finanzberatung. Der vom DIHK veröffentlichte, überarbeitete Rahmenstoffplan aus dem Jahre 2004 hat einen Umfang von 370 Unterrichtsstunden. Die prüfenden Ausschüsse der Industrie- und Handelskammer legen die Regelungen zur Prüfungszulassung und zur Prüfung selbst eigenständig fest.[2] Eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung trat am 1. August 2012 in Kraft.[3] Die schriftliche Prüfung wird bundeseinheitlich an zwei Prüfungstagen abgelegt.
Inhalte der Prüfung
Die jeweils 120-minütigen schriftlichen Klausurprüfungen setzen sich zusammen aus den Fächern:[4]
- Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
- Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
- Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
- Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
Weiterhin wird in einer mündlichen Prüfung nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungen das Fach
- Kundenberatung und Arbeitsorganisation
in einem simulierten Beratungsgespräch abgeprüft.
Mit Inkrafttreten der neuen bundeseinheitlichen Verordnung hat sich die Struktur der Prüfung grundlegend verändert.
Anerkennung im Rahmen des Versicherungsvermittlerrechts
Nach der Versicherungsvermittlungsverordnung gilt der Abschluss zum Fachberater für Finanzdienstleistungen als Sachkundenachweis von Versicherungsvermittlern. Ebenso wird er nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung als Sachkundenachweis von Finanzanlagenvermittlern und nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung als Sachkundenachweis für Immobiliardarlehenvermittlung anerkannt. Wenn eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorliegt. Bei vorheriger kaufmännischer Ausbildung reduziert sich die notwendige Berufserfahrung auf ein Jahr.[5][6][7]
Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Versicherungskaufmann/-frau, Immobilienkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann/-frau und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.[8]
Siehe auch
Literatur
- Kuckertz, Perschke u. a.: Praxiswissen Finanzdienstleistungen (Band 1), 7. Aufl., 2012, ISBN 978-3-89699-425-7.
- Kuckertz, Perschke u. a.: Praxiswissen Finanzdienstleistungen (Band 2), 6. Aufl., 2009, ISBN 978-3-89699-385-4.
- Lochmann: Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) – Bausparen/Immobilien/Finanzmathematik, 2. Aufl., 2006, ISBN 978-3-7783-0635-2.
- Mlynski / Posladek: Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) – Grundlagen VWL/BWL, 2. Aufl., 2008, ISBN 978-3-7783-0684-0.
- Nareuisch: Die Prüfung der Fachberater für Finanzdienstleistungen, 1. Aufl., Stand 30. August 2006, ISBN 978-3-470-54851-7.
- Wellein: Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) – Recht, 3. Aufl., 2011, ISBN 978-3-7783-0773-1.
Weblinks
- Fachberater für Finanzdienstleistungen im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
- Fachberater für Finanzdienstleistungen im Weiterbildungsportal WIS der IHK-Organisation
- Strukturierung der schriftlichen Prüfung ab Herbst 2013 (PDF; 55 kB) bereitgestellt vom DIHK
- Rahmenplan mit Lernzielen veröffentlicht vom DIHK
Einzelnachweise
- https://www.dihk-verlag.de/gepruefter-fachberater-finanzdienstleistungen-gepruefte-fachberaterin-finanzdienstleistungen.html
- Beispiel: Besondere Rechtsvorschrift der IHK Frankfurt am Main (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. . Website der IHK Frankfurt am Main. Abgerufen am 26. Juni 2011.
- Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDFwPrV)
- Bundesgesetzblatt 2012: Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzwirtschaft
- § 4 ImmVermV - Einzelnorm. 12. Dezember 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
- § 5 VersVermV - Einzelnorm. 23. Januar 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
- § 4 FinVermV - Einzelnorm. 30. Juni 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
- https://wis.ihk.de/weiterbildungsprofil/gepruefter-fachberater-fuer-finanzdienstleistungengepruefte-fachberaterin-fuer-finanzdienstleistung.html