Fürstliches Landgericht

Das Fürstliche Landgericht ist ein Gericht im Fürstentum Liechtenstein. In der liechtensteinischen Gerichtsorganisation stellt es die erste Instanz in Zivil- und Strafsachen dar, dabei ist es auch Jugendgericht. Das Gericht ist für Verhandlungen von Einzel- und Kollegialgerichtssachen ausgestattet. Übertretungen und Vergehen werden vor einem Einzelrichter[1] verhandelt, Verbrechen sind einem Kriminalgericht vorbehalten. Weitere Zuständigkeiten des Gerichts sind die Ausgabe von Beglaubigungen und Strafregisterauszügen sowie Gerichtsvollzug und Strafvollstreckung.

Landgericht in Vaduz, Spaniagasse – von Osten gesehen.

Der Sitz d​es Landgerichtes i​st Vaduz. Im Gebäude d​es Landgerichts s​ind auch d​as Obergericht m​it drei Senaten a​ls zweite, s​owie der Oberste Gerichtshof a​ls dritte Instanz d​er ordentlichen Gerichtsbarkeit untergebracht.

Quellen und Verweise

  1. Die Schöffengerichte wurde mit 1. Januar 2012 abgeschafft, siehe dazu LGBl. 2011.593 und 2011.596.
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