Extravaganten

Die Extravaganten (lat. die außerhalb Umherschweifenden) s​ind ein Bestandteil d​es Corpus Iuris Canonici.

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Extravagantes ein Fachterminus für Werke oder Schriften, die „umherirrten“, das heißt nicht in offiziellen Sammlungen enthalten waren. Beispiele hierfür sind die kirchenrechtlichen Schriften der Extravagantes Communes aus dem 12. bis 15. Jahrhundert, die erst nach 1500 offiziell ediert wurden, oder die Extravagantes Johannis XXII. aus dem 14. bis 16. Jahrhundert.
Auch die Bulle Unigenitus Dei filius (1343), über die Luther mit Cajetan disputierte, wurde als Extravagante Clementis (VI.) bezeichnet.[1]

Einzelnachweise

  1. Johannes Erhardus Kapp: Kleine Nachlese einiger, größten Theils noch ungedruckter, und sonderlich zur Erläuterung der Reformations-Geschichte nützlicher Urkunden. Braun 1730 (S. 147)
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