Extern
Extern (lat. externus, „(dr)außen (befindlich)“) ist ein Adjektiv und bezeichnet einen Sachverhalt, der außerhalb eines anderen Sachverhalts steht. Extern bedeutet demnach draußen befindlich oder auswärtig.[1]
Verwendungen
- Früher bezeichnete man Schüler, die außerhalb eines Alumnats wohnten, als Externe.[2]
- Mit Externa bezeichnet man in der Medizin äußerlich anzuwendende Heilmittel (z. B. Salben, Puder.)[3]
- Mit extern werden in der Wirtschaft Vorgänge oder Werte gemeint, die außerhalb des/ der eigenen Unternehmens oder Behörde ablaufen bzw. bestehen.
- In Unternehmen oder in einer Behörde werden auch Berater, die von anderen Unternehmen kommen, als Externe bezeichnet.
- Anfangs werden Quereinsteiger in Firmen oder Gruppen subjektiv als Externe betrachtet.
Einzelnachweise
- Lexikon A–Z in zwei Bänden, Erster Band A-K, Enzyklopädie Volkseigener Verlag Leipzig 1956, S. 516
- Jedermanns Lexikon, 3. Band, Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 339
- Meyers Universallexikon, Band 1, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1978, S. 674
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