Ersatzreserve
Die Ersatzreserve ist eine historische Form der Reserve der Bundeswehr und bestand aus allen Wehrpflichtigen, die ihren Grundwehrdienst nicht abgeleistet haben. Im Verteidigungsfall hätte auch die Ersatzreserve zum Wehrdienst herangezogen werden können. Unterschieden wurden die Ersatzreserve I und Ersatzreserve II, wobei der Tauglichkeitsgrad der ersteren höher war.
Inzwischen wird dieser Begriff nicht mehr verwendet. Alle nicht bereits eingeplanten Wehrpflichtigen sind der Allgemeinen Reserve zugeordnet.
Eine Ersatzreserve gab es zuvor bereits im Heer und der Marine des Kaiserreichs und in der Wehrmacht.
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