Erprobung
Erprobung bezeichnet
- die Probezeit eines Beschäftigten, eines Beamten auf Probe oder Richters auf Probe,
- den Zeitraum, den ein Beamter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe Erprobung eines Beamten
- den Zeitraum, den ein Richter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe obergerichtliche Erprobung
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