Erprobung

Erprobung bezeichnet

  • die Probezeit eines Beschäftigten, eines Beamten auf Probe oder Richters auf Probe,
  • den Zeitraum, den ein Beamter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe Erprobung eines Beamten
  • den Zeitraum, den ein Richter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe obergerichtliche Erprobung

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