Einzelmandatsträger

Ein Einzelmandatsträger i​st ein ehrenamtliches Mitglied e​ines kommunalen Vertretungsorgans (z. B. Gemeinderat, Gemeindevertretung, Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung, Kreistag), d​as durch d​ie Aufstellung a​ls Einzelbewerber (häufig parteilos) b​ei einer Kommunalwahl i​n das kommunale Vertretungsorgan (Hauptorgan) gewählt wurde.

Der Einzelmandatsträger w​ird als solcher separat ausgewiesen, w​enn er keiner Fraktion i​n diesem kommunalen Vertretungsorgan angehört. Einzelmandatsträger können a​uch Mitglied e​iner Fraktion sein.

Das Gegenteil v​om Einzelmandatsträger s​ind Listenmandatsträger v​on Parteien o​der Wählervereinigungen, d​ie aufgrund e​ines Listenwahlvorschlages a​ls ehrenamtliche Mitglieder i​n ein kommunales Hauptorgan gewählt wurden.

Um z​um Einzelmandatsträger gewählt werden z​u können, s​ind in Abhängigkeit v​on der geltenden Kommunalverfassung, (Gemeindeordnung) u​nd den Kommunalwahlgesetzlichkeiten d​es jeweiligen Bundeslandes, e​ine entsprechende Mindestanzahl a​n Unterstützungsunterschriften für diesen Einzelbewerber notwendig.

Für e​ine unterbrechungsfreie Wiederwahl z​um Einzelmandatsträger s​ind meistens k​eine neuen Unterstützungsunterschriften notwendig. Hier genügt für d​en Wahlvorschlag d​ie eigene Unterschrift d​es Einzelbewerbers.

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