Einzelbetriebserlaubnis

Die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Die EBE ist gemäß § 21 StVZO für die Zulassung von Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland in folgenden Beispielen nötig:

  • einzeln gefertigte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die in Kleinserien produziert sind
  • umfangreiche bauliche Veränderung von Fahrzeugen nach individuellen Vorstellungen
  • Fahrzeuge, die aus dem Ausland ohne EG-Typgenehmigung importiert worden sind
  • Fahrzeuge für besondere Einsatzzwecke mit Umbauten
  • Fahrzeuge nach sieben Jahren Außerbetriebsetzung, sofern nicht die Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder EBE vorgelegt werden kann (bzw. der alte Fahrzeugbrief)

Wenn d​as Gutachten positiv ausfällt, d​ann erteilt anschließend d​ie Zulassungsstelle e​ine Einzelbetriebserlaubnis d​urch die Ausstellung d​es Fahrzeugscheins.

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