Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche handelt es sich um einen eigenen, außerhalb der Hilfen zur Erziehung stehenden Rechtsanspruch seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Jugendhilfe. Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeform sind im § 35a SGB VIII (KJHG) festgelegt.
Die grundsätzlich pädagogischen Hilfeformen können durch psychotherapeutische Hilfen ergänzt werden. Auch in Ergänzung einer Hilfe zur Erziehung für die Eltern kann Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII geleistet werden. Ein Antrag ist an das Jugendamt zu richten.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe
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