Dreieckstransaktion
Unter einer Dreieckstransaktion oder wechselseitiger Transaktion versteht man eine Methode der Geldwäsche.
Während als sog. Finanzagenten zumeist Privatpersonen zur Tatbegehung benutzt werden, macht sich bei den internationalen Dreieckstransaktionen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität die eigentlich legalen wirtschaftlichen Finanzströme von Banken und Versicherungen sowie die Tätigkeit von Finanzvermittlern und anderen Berufsgruppen für ihre illegalen Zwecke zunutze, um insbesondere Gelder aus Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Schmuggel, Erpressung, Korruption, Betrug und Steuerhinterziehung in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen. Die jährlichen Einkünfte aus derlei Dreieckstransaktionen belaufen sich Schätzungen zufolge auf 2 % bis 5 % des weltweiten BIP, was rund 2000 Milliarden US-Dollar entspricht.[1]
Die illegale Dreieckstransaktion ist zu unterscheiden von dem legalen innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (englisch triangular transaction)
Vorgehensweise
Zwei Strohmänner im Umfeld derselben kriminellen Organisation und Kunden desselben Finanzvermittlers, die jedoch ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern haben, platzieren auf einem bestimmten Markt einerseits einen Kaufauftrag und andererseits einen Verkaufsauftrag. Der Vermittler weist Gewinne und Verluste dieser fiktiven Handels- oder Warengeschäfte entsprechend zu, so dass ein scheinbar legaler Geldtransfer zustande kommt. Tatsächlich entspricht dem Verlust des einen der Gewinn des anderen. Da beide zur selben Organisation gehören, werden die Beträge legalisiert.[2]
Typischerweise werden Dreieckstransaktionen mit Umleitung über ein Drittland abgewickelt. Dieses Drittland bildet hierbei eine Zwischenstation für die zu transferierenden Mittel. Eine der Parteien (meist der Zahlungsempfänger) akquiriert in dem Drittland einen Strohmann, oftmals ein lokaler Anwalt oder Notar, der zum Vermittler zwischen Partei A (Kunde) und Partei B (Empfänger) eingesetzt wird.
Der eigentliche Zahlungsempfänger gibt dem Kunden gegenüber als Empfänger den Strohmann an. Partei A sendet die Mittel also an den Strohmann, der einen vereinbarten Prozentsatz als Provision behält und die restliche Summe dann an Partei B weiterleitet.
Bevorzugte Drittländer
Bevorzugt werden Staaten gewählt, deren Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen nicht den FATF-Standards entsprechen und die einer Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften in Steuersachen auf Ersuchen nicht nachkommen oder in denen aufgrund der herrschenden Verhältnisse eine Überwachung trotz Kooperation aussichtslos ist (non-cooperative countries and territories NCCT).
Gegenmaßnahmen und Rechtspolitik
Die beim Bundeskriminalamt angesiedelte Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKAG für die Verfolgung der international organisierten Geldwäsche zuständig, insbesondere durch Überwachung des grenzüberschreitenden Barverkehrs. § 100c Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 100b Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO lässt bei besonders schweren Fällen der Geldwäsche die akustische Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) zu. Aus einer Geldwäsche erzielte Gewinne können nach § 261 Abs. 7 und §§ 74 und 74a StGB eingezogen werden.
Am 23. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung[3] verabschiedet,[4] das nach seinem Art. 8 am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Danach soll bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden.
Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2016 zwei Legislativvorschläge im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda vorgelegt, um die Geldwäsche strafrechtlich zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass Straftätern, die den Terrorismus finanzieren, ihr Vermögen entzogen werden kann,[5] darunter ein Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige justizielle Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen.
Weblinks
- Anforderungen an einen Compliance/CSR-Prozess: Compliance-Risiko: Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V., Stand: 1. Dezember 2013
Einzelnachweise
- Arbeitsdokument über Geldwäsche Europäisches Parlament, Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche, 1. Februar 2013
- Arbeitsdokument über Geldwäsche Anhang I
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Text, Änderungen, Begründungen
- Basisinformationen über den Vorgang im DIP, abgerufen am 16. Juni 2017
- Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Terrorismusfinanzierung Vermerk vom 20. März 2017