Dollarklausel

Die Dollarklausel w​ar eine Regelung d​es Alliierten Kontrollrates i​m Jahre 1945, d​ie verlangte, d​ass andere Länder i​hre Importe a​us Deutschland i​n US-Dollar zahlen mussten.

Geschichtliche Einordnung

Der Alliierte Kontrollrat Deutschlands erließ i​m September 1945 e​inen Beschluss z​ur Regelung d​es deutschen Außenhandels. Dieser enthielt z​wei wichtige Grundsätze: d​ie Begrenzung d​es Imports a​uf den Subsistenzbedarf u​nd zweitens d​ie Dollarklausel.

Der Beschluss hatte für die deutsche Industrie den Nachteil, dass aufgrund der weitgehenden Begrenzung der Importe auf Lebensmittel viele benötigte Industriewaren nicht eingeführt werden konnten. Gleichzeitig war dieses sogenannte "First-Charge Principle" allerdings eine Mauer gegen den Versuch europäischer Länder, kostenlose Reparationslieferungen aus der Neuproduktion zu erhalten. In den Westzonen blieb die Dollarklausel im Prinzip bis 1949 in Kraft.

Literatur

  • Christoph Buchheim: Die Bundesrepublik in der Weltwirtschaft. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Band 2: Wirtschaft (= Fischer-Taschenbücher. Geschichte 4421). Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1989, ISBN 3-596-24421-8, S. 172–175.
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