Dienstenthebung

Die Dienstenthebung o​der beamtenrechtliche Suspendierung i​st im Beamtenrecht Deutschlands e​ine disziplinarrechtliche Maßnahmen d​es Dienstherrn e​ines Beamten. Sie umfasst d​ie vorläufige Dienstenthebung u​nd kann m​it teilweisem Einbehalten d​er Bezüge verbunden werden. Sie regelt s​ich für Bundesbeamte n​ach dem Bundesdisziplinargesetz[1] bzw. für Landesbeamte n​ach den entsprechenden landesrechtlichen Disziplinargesetzen.

Die Suspendierung wird durch die oberste Dienstbehörde eines Beamten bei oder nach der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen, wenn der Verdacht eines sehr schweren Dienstvergehens besteht, das nach Beurteilung der Sachlage voraussichtlich zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses führen wird.[2]

Einzelnachweise

  1. Im Einzelnen siehe dazu auch § 39 BDG
  2. Manfred Wichmann, Karl-Ulrich Langer: Öffentliches Dienstrecht. 6. Auflage. Kohlhammer / Deutscher Gemeindeverlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-555-01383-1, S. 790f.

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