Dienstenthebung
Die Dienstenthebung oder beamtenrechtliche Suspendierung ist im Beamtenrecht Deutschlands eine disziplinarrechtliche Maßnahmen des Dienstherrn eines Beamten. Sie umfasst die vorläufige Dienstenthebung und kann mit teilweisem Einbehalten der Bezüge verbunden werden. Sie regelt sich für Bundesbeamte nach dem Bundesdisziplinargesetz[1] bzw. für Landesbeamte nach den entsprechenden landesrechtlichen Disziplinargesetzen.
Die Suspendierung wird durch die oberste Dienstbehörde eines Beamten bei oder nach der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen, wenn der Verdacht eines sehr schweren Dienstvergehens besteht, das nach Beurteilung der Sachlage voraussichtlich zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses führen wird.[2]
Einzelnachweise
- Im Einzelnen siehe dazu auch § 39 BDG
- Manfred Wichmann, Karl-Ulrich Langer: Öffentliches Dienstrecht. 6. Auflage. Kohlhammer / Deutscher Gemeindeverlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-555-01383-1, S. 790f.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.