Deutsches Recht (1931–1945)
Die Zeitschrift Deutsches Recht erschien von 1931 bis 1945 in Berlin und an anderen Verlagsorten und war das Zentralorgan des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (so auch der Untertitel der Zeitschrift).[1] Zum 1. April 1939 wurde die Zeitschrift mit der „Juristischen Wochenschrift“ vereinigt, die bis dahin vom Deutschen Anwaltverein herausgegeben worden war. Vom „Deutschen Recht“ gab es von 1939 bis 1942 eine „Ausgabe A, Wochenausgabe“, eine „Ausgabe B, Monatsausgabe“ und eine „Wiener Ausgabe“.[2]
Quelle
Anmerkung
- Vermutlich wurde der Untertitel erst aus Anlass der 1936 erfolgten Umbenennung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen in National-Sozialistischer Rechtswahrerbund hinzugefügt oder in dieser Weise geändert; dies geht aber aus der ZDB nicht hervor.
- OPAC der Staatsbibliothek Berlin (http://stabikat.de/).
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