Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille am Bande wird auf Antrag vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes verliehen. Sie ist vornehmlich bestimmt für verdiente Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören, und für Repräsentanten ausländischer Organisationen.
| Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille | |
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| Stifter: | Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes |
| Stiftungsjahr: | 1970 |
| Trageweise: | Brustorden |
Gestaltung
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille besteht aus einer runden goldenen Medaillenfläche, auf dem ein dunkelblaues Tatzenkreuz und vier rote Flammensymbole abgebildet sind. Der schwarz-goldene Bundesadler ist in der Mitte aufgesetzt. Auf der Rückseite ist die Inschrift „DEUTSCHER FEUERWEHRVERBAND“ eingeprägt. Die Ehrenmedaille hat einen Durchmesser von 50 mm und hängt an einem blau-gelb-roten Band.
Verleihung
Auf je 3000 Aktive der Feuerwehr kann jährlich eine Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille am Bande verliehen werden. Über die Verleihung wird eine Ehrenurkunde ausgestellt. Mit der Verleihung wird auch eine entsprechende Bandschnalle ausgehändigt.
Trageweise
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille wird in Originalgröße bei der Verleihung und bei besonders feierlichen Anlässen getragen.
