DJ-Führerschein
Der DJ-Führerschein ist ein vom Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe eingeführter Sachkundenachweis. Die Einführung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Berufsverband Discjockey und der Techniker Krankenkasse.
Seit Dezember 2005 wird dieser bundesweit gültige Ausweis an Discjockeys vergeben. Hintergrund ist die starke Lärmbelastung in Diskotheken und Tanzbars. Statistiken besagen, dass Diskothekenbesuche heute im Durchschnitt fünf Stunden dauern, Anfang der 1980er Jahre waren es noch zweieinhalb Stunden. Die Lärmbelastung dabei kann zu gravierenden Hörschäden führen. Der gehörschädigende Bereich beginnt etwa bei 85 dB, in den Discotheken herrschen teilweise jedoch bis zu 110 dB.[1]
Der DJ-Führerschein kann kostenpflichtig in speziellen Seminaren erworben werden, in denen über die gesundheitliche Gefährdung durch laute Musik aufgeklärt wird, aber auch akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände vermittelt werden. Den Abschluss eines solchen Seminars bildet ein schriftlicher Test. Bis Anfang 2010 haben bereits knapp 2.500 Discjockeys den DJ-Führerschein erworben und immer mehr Diskotheken-Betreiber gehen dazu über, nur noch DJs mit entsprechendem Nachweis zu beschäftigen.