Bereitschaftsparallelbetrieb
Der Bereitschaftsparallelbetrieb in Gleichstromanlagen ist ein Parallelbetrieb von Gleichrichtern, Akkumulatoren und der Verbraucheranlage. Im Normalbetrieb übernimmt der Gleichrichter die Versorgung der Verbraucher. Außerdem wird der Akkumulator ständig mit Strom zur Deckung seiner Selbstentladungsverluste (Erhaltungsladung) versorgt. Der Akku steht somit immer mit voller Kapazität zur Verfügung. Die Gleichrichter sind in ihrer Leistung so ausgelegt, dass sie jederzeit den vollen Verbraucherstrom führen können. Die Kapazität der zum Einsatz kommenden Akkus richtet sich nach den Erfordernissen der Anlagenbetreiber. Eine Belastung der Akkus erfolgt nur bei Laststößen, die den Nennstrom des Gleichrichters überschreiten, bei Umstellung auf eine andere Betriebsart (z. B. Netzersatzbetrieb) sowie bei Ausfall der Netzeinspeisung. Bei Netzausfall werden die Verbraucher unterbrechungsfrei vom Akku über eine bestimmte Zeit allein weiterversorgt. Ein Umschalten ist nicht erforderlich.
Werden Gleichstromverbraucher bei Ausfall der Netzversorgung automatisch oder von Hand auf den Akkumulator umgeschaltet, nennt man diese Betriebsart Umschaltbetrieb.
- Umschaltbetrieb mit Unterbrechung (kurzzeitige Unterbrechung der Stromversorgung in der Verbraucheranlage).
- Umschaltbetrieb ohne Unterbrechung (Umschaltung von Gleichrichter auf Akku erfolgt unterbrechungsfrei).
Eine spezielle Art des Bereitschaftsparallelbetriebes ist der Pufferbetrieb. Bei dieser Betriebsart dient der geladene Akku zur Spannungshaltung bzw. zur Spitzenlastabdeckung bei Übersteigung der Nennleistung des Gleichrichters. Gleichrichter im Pufferbetrieb müssen regelbar sein, um in Zeiten geringer Leistungsabnahme den Akkumulator wieder aufzuladen.
Bedingt durch die Kapazität der Akkuanlage können die Verbraucher nicht unbegrenzt über sie versorgt werden. Es sind daher umgehend Maßnahmen einzuleiten, die Ursache eines Netzausfalls zu ermitteln. Um längere Netzausfallzeiten zu vermeiden, stehen in wichtigen Anlagen Notstromaggregate zur Verfügung, die entweder von Hand gestartet werden oder vollautomatisch in Betrieb gehen. Diese Netzersatzanlagen übernehmen dann die Versorgung der Anlagen.
Der Bereitschaftsparallelbetrieb ist neben dem Pufferbetrieb und der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) die am häufigsten verwendete Betriebsart für die zuverlässige Stromversorgung wichtiger Verbraucher (z. B. in Krankenhäusern, Chemiebetrieben, Kraftwerken).
Quellen
- Lothar Schauer, Alfred Reißmann: Betreiben elektrotechnischer Anlagen. Fachwissen für Schaltberechtigte. 2. Auflage. Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1974.