Bauzeit
Unter Bauzeit versteht man die Zeit vom Beginn der Bauausführung eines Bauvorhabens bis zur Bauabnahme.[1] Nicht enthalten sind z. B. die Zeiten für die Bauplanung und die Zeitspanne bis zur Erlangung einer Baugenehmigung. Die Bauzeiten werden im Bauzeitenplan vor der Ausführung geplant, die Ausführungsfrist für Baumaßnahmen ist nach § 5 Abs. 1 VOB/B geregelt.
Weblinks
Wiktionary: Bauzeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Kostengliederung. und zusätzliche Maßnahmen während der Bauzeit. Planen und Bauen.de, abgerufen am 10. August 2012 (DIN 276-1 : 2006-11).
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