Bühnenreifeprüfung

Als Bühnenreife wird in Deutschland der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung zum Schauspieler bezeichnet.

Bis 1994 wurde die Bühnenreifeprüfung von der Paritätischen Prüfungskommission der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und des Deutschen Bühnenvereins abgenommen, die aus erfahrenen Schauspielern, Dramaturgen, Regisseuren und Intendanten bestand. Da Absolventen privater Schauspielschulen für die staatliche Anerkennung aber eine gesonderte Prüfung vor Mitarbeitern des Arbeitsamtes (ZAV) ablegen müssen (für deren Ergebnis die vorherige Bühnenreifeprüfung nicht relevant war), akzeptierten die Fachleute der paritätischen Prüfungskommission letztlich die Sinnlosigkeit ihres Tuns und lösten Ende 1994 ihre Kommission auf.

Seitdem wird die Bühnenreife an den jeweiligen Schauspielschulen geprüft von den Lehrern, welche die Schauspielschüler ausgebildet haben.

Literatur

  • Martin Vacha: SängerInnenberuf heute: Anforderungsprofil einer künstlerischen Profession, S. 84.
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