Autonomieprinzip

Das Autonomieprinzip beschreibt i​n der Betriebswirtschaftslehre d​ie Selbstbestimmung e​ines Unternehmens über seinen Wirtschaftsplan.

Systeme

Marktwirtschaft

Ein autonomes Unternehmen entscheidet individuell, welche Produkte o​der Dienstleistungen e​s bereitstellt. Es entscheidet außerdem, z​u welchen Preisen d​iese Produkte o​der Dienstleistungen verkauft werden. Das Autonomieprinzip i​st nach Erich Gutenberg n​eben dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip (Streben n​ach Gewinnmaximierung) u​nd dem Prinzip d​es Privateigentums e​in konstitutives Merkmal v​on Unternehmen i​n marktwirtschaftlichen Systemen.[1]

Zentralverwaltungswirtschaft

In e​iner Zentralverwaltungswirtschaft g​ilt das Autonomieprinzip nicht. Stattdessen existiert e​in zentraler Plan, d​urch den d​as Angebot u​nd die entsprechenden Preise festgelegt werden. Es handelt s​ich also u​m einen politisch determinierten Wirtschaftsplan. Man spricht i​n einem solchen Fall v​om sogenannten Organprinzip.

Einzelnachweise

  1. Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 24.
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