Auslandsbehandlung
Die Auslandsbehandlung in der Europäischen Union wird durch eine EU-Richtlinie geregelt.
Richtlinie 2011/24/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Patientenrecht |
Grundlage: | Artikel 114 und 168 AEUV |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Inkrafttreten: | 24. April 2011 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
25. Oktober 2013 |
Fundstelle: | ABl. L 88 vom 4. April 2011, S. 45–65 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten! |
Das EU-Parlament hat am 19. Januar 2011 eine Richtlinie als Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beschlossen, wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im EU-Ausland hat. Nachdem der Rat formal zugestimmt hat, bleibt den Mitgliedsstaaten 30 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.
Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung können künftig die Kosten einer Behandlung in europäischen Nachbarländern erstattet werden, sofern die betreffende Gesundheitsdienstleistung zu den Leistungen gehört, auf die er im Heimatland Anspruch hat. Gezahlt wird bis zu der Höhe, die die gleiche Behandlung im eigenen Land kosten würde. Damit wird die Freizügigkeit auch für medizinische Behandlungen gestärkt. Die neuen Regeln geben vor, das ein EU-Bürger das Recht auf Kostenerstattung hat, sofern er im Heimatland einen Anspruch auf die betreffende Gesundheitsdienstleistung hat. Die zuständigen Stellen können jedoch in bestimmten Fällen verlangen, dass der Patient für kostenintensive Behandlungen eine Vorabgenehmigung einholen muss. Jeder Mitgliedsstaat muss eine oder mehrere nationale Kontaktstellen für Auslandsbehandlungen einrichten.
Insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden, können von einer Behandlung im Ausland profitieren.