August Hegler
Carl August Hegler (* 11. März 1873 in Stuttgart; † 4. November 1937 in Tübingen) war Jurist, Professor und Kanzler an der Universität Tübingen.[1]
Leben
August Hegler war der Sohn eines Landgerichtsrates. Seit 1913 war er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Straf- und Zivilprozess einschliefllich Konkursrecht an der Juristischen Fakultät in Tübingen. Er war 1923/24 und 1927/28 Rektor der Universität Tübingen. Er wurde nach dem Tod von Max Rümelin († 22. Juli 1931) zum Kanzler der Universität Tübingen ernannt. Sein Porträt hängt deshalb in der Tübinger Professorengalerie.
Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung verkündete August Hegler bei einer Sitzung des Großen Senats am 25. Februar 1933 stolz, „man habe hier die Judenfrage gelöst“, ohne groß „davon gesprochen“ zu haben, denn an der Universität Tübingen gab es zu diesem Zeitpunkt kaum noch jüdische Professoren und Studenten.[2]
Wegen der bevorstehenden Änderungen der Universitätsverfassung trat er im April 1933 vor dem Großen Senat der Universität von seinem Amt zurück. Ein Nachfolger wurde vom nationalsozialistischen Kultusminister nicht ernannt. In der Nachkriegszeit wurde das Kanzleramt in der bisherigen Form nicht mehr eingeführt, sondern aufgrund des 1968 erlassenen Universitätsgesetzes wurde der Titel dem obersten Verwaltungsbeamten der Universität zugewiesen.[3]
Literatur
- Martin Otto: August Hegler. In: Maria Magdalena Rückert (Hrsg.): Württembergische Biographien unter Einbeziehung hohenzollerischer Persönlichkeiten. Band II. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021530-6, S. 112–114.
Einzelnachweise
- Hegler, August auf LEO-BW.
- Jan Friedmann: Unis in der NS-Zeit: Bei der antisemitischen Hetze ganz vorn. Spiegel online vom 19. Januar 2006.
- Sylvia Paletschek: Die permanente Erfindung einer Tradition: die Universität Tübingen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Franz Steiner Verlag, 2001.