Anpartsselskab
Die Anpartsselskab (ApS) ist eine dänische Rechtsform, in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH und neben der Aktieselskab die meist genutzte Gesellschaftsform in Dänemark.
Für die Gründung einer ApS ist ein Mindeststammkapital von 125.000 dänischen Kronen (DKK, ca. 17.000 Euro) sowie eine vollständige Mindesteinzahlung des Stammkapitals nötig (bar oder durch geprüfte Sachleistungen; §§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 11 Abs. 2 ApSL).
Gründungsprozess
Gegründet wird die Gesellschaft durch Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Anschließend muss die neue Gesellschaft bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“ („Erhvervs- og Selskabsstyrelsen“) registriert werden. Rechtskräftig wird die Gründung mit Zuteilung der „CVR-Nummer“ („Centrale Virksomhedsregister Nummer“) durch die Agentur.[1]
Gründungsaufwand
- Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
- Kosten: keine.
Anschließender Verwaltungsaufwand
- Jährliche Erstellung eines Geschäftsberichts („financial statements“) durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter.
- Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“.[2]
Einzelnachweise
- Europäische Rechtsformen | Die dänische ApS. In: www.europaeische-rechtsformen.de. Abgerufen am 18. November 2019.
- Europäische Rechtsformen | Die dänische ApS. In: www.europaeische-rechtsformen.de. Abgerufen am 18. November 2019.