Anbau (Gebäude)

Unter e​inem Anbau versteht m​an sowohl e​ine bauliche Maßnahme m​it dem Zweck, d​ie Nutzfläche e​ines bereits bestehenden Gebäudes z​u erweitern, a​ls auch d​as Ergebnis dieser Maßnahme, d​en entstandenen Gebäudeteil. Im Gegensatz z​u einer Aufstockung w​ird durch e​inen Anbau d​ie horizontale Ausdehnung d​es Gebäudes erweitert u​nd damit d​ie Grundfläche vergrößert. Für e​inen Anbau m​uss eine Baugenehmigung vorliegen u​nd er m​uss den Vorgaben d​es öffentlichen Baurechts entsprechen.

Anbau links der roten Linie
Anbau von 1807 an ein Bauernhaus von 1765 (Forsthaus Waldhusen)

Ein Anbau ist direkt an das bestehende Gebäude angebunden. Im Gegensatz zum Begriff Gebäudetrakt handelt es sich bei Anbauten um kleine Erweiterungen ohne eigene architektonische Charakterisierung. In Deutschland findet man Anbauten vor allem im ländlichen Bereich bei älteren Gebäuden. Diese wurden oft so errichtet, dass zuerst das Wohnhaus gebaut wurde. Ein Anbau, etwa eine Waschküche, Stall etc. wurde nachträglich durchgeführt, „wenn wieder Geld da war“. Ehemalige landwirtschaftliche Nutzräume in Anbauten, wie etwa Stallungen, werden heutzutage aufgrund ihrer nicht mehr vorhandenen Ursprungsverwendung gerne anderweitig benutzt, etwa als Hauswirtschaftsraum, um Waschmaschine und Trockner aus dem Wohnhaus zu verbannen oder als Werkstatt oder Partyraum.

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