Amt Neumünster
Das Amt Neumünster ist eine ehemalige übergemeindliche Verwaltungseinheit im Herzogtum Holstein.
Das Amt Neumünster umfasste den damaligen Marktflecken Neumünster und mehrere umliegende Dörfer. Im Norden grenzte es an das Amt Bordesholm. Zusammen mit Bordesholm und dem Amt Kiel bildete das Amt Neumünster ein zusammenhängendes Gebiet, das bei der Landesteilung von 1544 gemeinsam an das Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf kam.
Das Amt hatte als Funktionsstellen Amtmann, Amtsverwalter, Hausvogt und Aktuar, die in Neumünster wohnten. Der bekannteste Amtmann war Caspar von Saldern.
Da sich das Amt Neumünster in der Frühneuzeit flächenmäßig stark mit dem Kirchspiel Neumünster überschnitt, galten vor Gericht die „Neumünsterschen Kirchspielsgebräuche“.
Im Landesarchiv Schleswig-Holstein ist ein vergleichsweise gut erhaltener Archivbestand von 1508 bis 1867 verfügbar.
- Grenzen des Kirchspiels Neumünster, ca. 1700
- Aufteilung von Schleswig und Holstein um 1650. Das Amt Neumünster gehörte mit den nördlich anschließenden Ämtern Bordesholm und Kiel zum herzoglichen Anteil (Schleswig-Holstein-Gottorf).
- Grenzstein des ehemaligen Amtes Neumünster
Quellen
Landesarchiv Schleswig-Holstein - Beständeübersicht. Abt. 105: Amt Neumünster. Online verfügbar; abgerufen am 4. September 2021.