Ambulatorium
Ein Ambulatorium ist eine im Rahmen gewerkschaftlich orientierter Selbstverwaltung entstandener Behandlungsraum der Krankenkassen zur Behandlung ihrer Versicherungsmitglieder. Ambulatorien entstanden nach dem reichsweiten Ärztestreik von 1923/24. In ihnen behandelten von der Krankenkasse angestellte Ärzte verschiedener Fachrichtungen die Patienten. Sie entstanden auch in vielen weiteren Städten. Ambulatorien wurden 1933 abgeschafft und später in der DDR wieder eingeführt.[1] Die ärztliche Sprechstunde wurde in der DDR auch als Ambulatorium bezeichnet.[2]
Literatur
- Eberhard Wolff: Ärztestreik und Ambulatorien. In: Dtsch Arztebl. Band 94, Nr. 21, 1997 (aerzteblatt.de).
- Anja Schulte-Lutz: Rückblick: Der Ärztestreik 1923/1924 – Einzelverträge zwischen Ärzten und Kassen gab es (danach) nicht mehr. In: Ambulante Chirurgie. 10. Jahrgang, Nr. 1/2006,15, 2006 (arzt-in-europa.de).
Einzelnachweise
- Sabine Schleiermacher: Ambulatorium. In: Pschyrembel online – pschyrembel.de. April 2016, abgerufen am 7. Dezember 2020.
- Dudenredaktion VEB Blibliographisches Institut Leipzig Duden - Rechtschreibung 1953 S. 97
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.