Ambulanzgebühr
Die Ambulanzgebühr (gesetzliche Bezeichnung Behandlungsbeitrag-Ambulanz) ist in Österreich eine Selbstbeteiligung bei der Inanspruchnahme einer Spitalsambulanz, die von dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger bei den Versicherten erhoben wird.[1] Er wurde zum 1. Jänner 2001 eingeführt und betrug mit ärztlicher Überweisung 150, ohne diese 250 Schilling, im Kalenderjahr jedoch nicht mehr als 1000 Schilling pro Versichertem.[2]
Die Ambulanzgebühr sollte nach Ansicht des österreichischen Gesundheitsministeriums im österreichischen Gesundheitssystem „fehlgeleitete Patientenströme“ von den überlasteten, teureren Ambulanzen hin zum niedergelassenen Bereich umleiten. In ihrer Lenkungsfunktion ähnelt sie der deutschen Praxisgebühr.
Die Ambulanzgebühr wurde nach zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs[3][4] zum 1. Mai 2003 wieder abgeschafft, unter anderem wegen der ihr zugeschriebenen Wirkung, sozial schwache Patienten von notwendigen Arztbesuchen „abzuschrecken“.[5] Weitere Probleme waren der hohe Verwaltungsaufwand und die vielen notwendigen, aber nicht praktikablen Ausnahmen.[6]
Bis zu 60 % der Patienten in den Ambulanzen waren 2017 auf Selbstzuweisung dort.[7] Deshalb ist eine Wiedereinführung der Ambulanzgebühr Gegenstand der jüngeren rechtspolitischen Diskussion.[8]
Literatur
- Ingrid Rosian, Stephan Mildschuh, Sabine Vogler et al.: Selbstbeteiligung. Internationaler Vergleich und Implikationen für Österreich. Im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen herausgegeben vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Wien 2002.
Einzelnachweise
- § 135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, idF des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 35/2001.
- Ambulanzgebühren gefährden die Krankenversorgung Augustin, abgerufen am 18. Juli 2020.
- Entscheidung vom 16. März 2001, G 152/00-11.
- Entscheidung vom 13. März 2003, G 368-371/02 V 81-84/02-10.
- PVÖ-Edlinger: Vehement gegen Gedankenspiele um neuerliche Einführung einer Ambulanzgebühr APA-OTS, 12. August 2015.
- news networld Internetservice GmbH: - Krankenscheingebühr fällt mit 1. Jänner 2004 • NEWS.AT. In: news.at. 2. April 2003 (news.at [abgerufen am 18. November 2016]).
- "Wer ohne Zuweisung kommt, muss zahlen" meinbezirk.at, 2. März 2017.
- Marie-Theres Egyed, Günther Oswald: Warum Türkis-Blau weniger Kassen will. Laut Verhandlern sind auch neue Ambulanzgebühren Thema – ÖVP bestreitet das Der Standard, 13. November 2017.