Altaktionär
Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben.
Allgemeines
Altaktionäre sind die bisherigen Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. Der Begriff wird unter anderem bei einem Börsengang wie etwa bei Kapitalerhöhungen verwendet,[1] um sie von den neuen Aktionären junger Aktien zu unterscheiden.
Hintergrund
Den Altaktionären steht gemäß § 186 AktG ein Bezugsrecht auf junge Aktien zu, das ihnen im Verhältnis zu den alten Aktien (Bezugsverhältnis) einen Verwässerungsschutz für ihre alten Aktien ermöglicht.
Einzelnachweise
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.