Allgemeiner Vollzugsdienst

Allgemeiner Vollzugsdienst auch AVD, bezeichnet die Justizvollzugsbeamten der mittleren Beamtenlaufbahn (Mittlerer Dienst) in den Justizvollzugsanstalten.

Besoldungsgruppen

Besoldungsgruppen im Strafvollzug:

  • A7 – Obersekretär/in im Justizvollzug
  • A8 – Hauptsekretär/in im Justizvollzug
  • A9 – Amtsinspektor/in im Justizvollzug
  • A9Z – Amtsinspektor/in mit Amtszulage
  • A10 – Oberinspektor/in, In besonders herausgehobenen Dienststellungen wie z. B. der Leiter des AVD (allgemeiner Vollzugsdienst)
  • A11 – Amtmann/Frau, In besonders herausgehobenen Dienststellungen wie z. B. der Leiter des AVD (allgemeiner Vollzugsdienst)

Ausbildung

Die Ausbildung zum Justizbeamten dauert 24 Monate. Sie umfasst 14 Monate praktische Ausbildung in verschiedenen Justizvollzugsanstalten (Untersuchungshaft, Jugendhaft und Strafhaft) und zehn Monate theoretische Ausbildung an einer Justizvollzugsschule (in NRW die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen). (In Hessen in der Justizakademie "HB Wagnitz Seminar in Wiesbaden)

Aufgaben

„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

§ 2 StVollzG

Aus dem § 2 StVollzG lassen sich die Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes ableiten:

  • Betreuung der Gefangenen
  • Versorgung der Gefangenen
  • Beaufsichtigung der Gefangenen

Hinweise

Dies stellt die Situation in Nordrhein-Westfalen dar, in anderen Bundesländern kann es Abweichungen geben!

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