Abzugsverfahren für ausländische Einkünfte

Das Abzugsverfahren bzw. d​ie Abzugsmethode i​st ein Verfahren z​ur Vermeidung d​er Doppelbesteuerung. Beim Abzugsverfahren z​ieht man b​ei der Ermittlung d​es Gesamtbetrags d​er Einkünfte d​ie ausländische Einkommensteuer w​ie Werbungskosten ab. Die s​o verminderten Einkünfte fließen i​n die Ermittlung d​er deutschen Einkommensteuer e​in (§ 34c Abs. 2 b​is 3 EStG).

Voraussetzungen

Das Abzugsverfahren wird auf Antrag angewendet wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorliegt oder wenn ein DBA es für die betreffenden Einkünfte vorsieht. Andernfalls werden ausländische Steuern nach der Anrechnungsmethode behandelt. Dieses Wahlrecht ist 1980 eingeführt worden, weil die Anrechnungsmethode in bestimmten Fällen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann, insbesondere wenn die ausländische Steuer höher ist als die deutsche Einkommensteuer. Die Anrechnung einer ausländischen Steuer ist nämlich auf die anteilige deutsche Steuer begrenzt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Beim Abzugsverfahren ist dagegen der Abzug ausländischer Steuern unbegrenzt.

Höchstauswirkung

Die ausländischen Einkünfte werden b​ei Anwendung d​er Abzugsmethode höchstens m​it dem persönlichen Steuersatz entlastet.

Beispiele

Ausländische Einkünfte 1.000 €; darauf entrichtete ausländische Steuer 300 €. Beim Abzugsverfahren werden von diesen 1.000 € Einkünften die Steuer von 300 € abgezogen. Der deutschen Einkommensteuer unterliegen danach nur 700 €.

Beispiel 1: deutsche Steuer höher

Steuersatz in Deutschland: 42 %, Steuer für 1000 € deutsche Einkünfte also 420 €. Infolge Abzugsverfahren beträgt die deutsche Einkommensteuer 42 % von 700 € von = 294 €. Die Gesamtbelastung der ausländischen Einkünfte beträgt danach (300 € ausländische Steuer + 294 € deutsche Steuer =) 594 € Gesamtsteuer. Die Entlastung beträgt in diesem Fall (420 € - 294 € =) 126 €, dies entspricht dem persönlichen Steuersatz (hier 42 %) auf die entrichtete ausländische Steuer (300 € × 42 % =) 126 €. Zu prüfen ist hier immer, ob nicht die Anrechnungsmethode ein besseres Ergebnis liefert.

Beispiel 2: deutsche Steuer niedriger

Steuersatz in Deutschland: 25 %, Steuer für 1000 € deutsche Einkünfte also 250 €. Infolge Abzugsverfahren beträgt die deutsche Einkommensteuer 25 % von 700 € = 175 €. Die Gesamtbelastung der ausländischen Einkünfte beträgt danach (300 € ausländische Steuer + 175 € inländische Steuer =) 475 € Gesamtsteuer. Die Entlastung beträgt in diesem Fall (250 € - 175 € =) 75 €, dies entspricht dem persönlichen Steuersatz (hier 25 %) auf die entrichtete ausländische Steuer (300 € × 25 % =) 75 €. Zu prüfen ist hier immer ob nicht die Anrechnungsmethode ein besseres Ergebnis liefert.

Beispiel 3: keine deutsche Steuer

Falls in Deutschland wegen niedriger Einkünfte keine Steuer anfällt, beträgt die Gesamtbelastung nur noch (300 € + 0 € =) 300 €. Die Entlastung beträgt in diesem Fall (0 € - 0 € =) 0 €, dies entspricht dem persönlichen Steuersatz (hier 0 %) auf die entrichtete ausländische Steuer (300 € × 0 % =) 0 €. Diese Variante kann Sinn ergeben, wenn eine Steuerentlastung im aktuellen Veranlagungszeitraum nicht erreicht werden kann, jedoch ein Verlustvortrag vergrößert werden kann, was zu einer höheren Steuerentlastung in anderen Jahren führen kann.

Der Abzug i​st auch d​ann sinnvoll, w​enn in Deutschland deswegen k​eine Steuer a​uf die entsprechenden Einkünfte anfällt, w​eil sich n​ach deutschem Steuerrecht e​in Verlust ergibt, n​ach ausländischem Recht jedoch aufgrund abweichender Vorschriften z​ur Ermittlung e​in Gewinn u​nd entsprechend hierauf Steuer anfällt.

Siehe auch

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