Abwehrverletzung
Eine Abwehrverletzung ist eine Verwundung bei einem Menschen, deren Vorhandensein auf eine tätliche Auseinandersetzung hinweist.
Dieser Begriff wird vor allem in der Rechtsmedizin verwendet.
Es wird zwischen aktiven und passiven Abwehrverletzungen unterschieden. Eine aktive Abwehrverletzung entsteht durch die aktive Gegenwehr eines Opfers. Die bei einem Schutzverhalten entstehende Verwundung (z. B. durch Bedeckung von Kopf oder Körper durch Gliedmaßen) bezeichnet man als eine passive Abwehrverletzung.
Fehlen bei einer gewaltsamen Straftat Abwehrverletzungen, so kann dies ein Hinweis für einen überraschenden Angriff sein, bei dem das Opfer keine Möglichkeit zur Gegenwehr hatte. Zudem kann dies ein Hinweis darauf sein, dass das Opfer wehrlos (z. B. bewusstlos oder schlafend) war.