Abartigkeit
Abartigkeit ist eine Substantivierung des Adjektivs abartig, dem ein Bedeutungsspektrum von „abweichend“ bis „pervers“ zugeordnet wird.[1] Als Grundlage des Adjektivs wird eine Zusammenbildung zum Wort „Art“ angenommen, „entarten“ gilt demgegenüber als Präfixableitung von „Art“.[2]
In der Biologie werden abweichende Merkmale bei Individuen einer Art während ihrer Entwicklung, die durch Mutationen oder Umwelteinflüsse entstehen können, als Abartigkeit bezeichnet.[3] So wurde früher eine Varietät auch Abart genannt.[4]
In der Soziologie beschreibt Abartigkeit generell das Abweichen von einer gesellschaftlichen Norm im Bezug auf Verhalten oder stigmatisierte Eigenschaften. In diesem Fall spricht man synonym von Devianz. Genutzt wird der Begriff zudem häufig wertend im Kontext eines von der Norm abweichenden Sexualverhaltens.[5]
In der Rechtswissenschaft wird die Abartigkeit gesetzlich normiert, so ist in § 20 Strafgesetzbuch ausdrücklich die „seelische Abartigkeit“ benannt. Neben einer „seelischen Störung, [...] einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder [des] Schwachsinns“, gilt diese als ein Merkmal der Schuldunfähigkeit.
Einzelnachweise
- Satz nach Mackensen - Großes Deutsches Wörterbuch, 1977
- Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma Art
- Eintrag im Lexikon der Biologie von wissenschaft-online, abgerufen am 2. Februar 2009
- Manfred A. Fischer, Karl Oswald, Wolfgang Adler: Exkursionsflora für Österreich, Liechtenstein und Südtirol. 3., verbesserte Auflage. Land Oberösterreich, Biologiezentrum der Oberösterreichischen Landesmuseen, Linz 2008, ISBN 978-3-85474-187-9, S. 40f.
- Stichwort „Abartigkeit“ in Pschyrembel Wörterbuch Sexualität. Walter de Gruyter, Berlin 2003; Seite 1. ISBN 3-11-016965-7.