Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit enthält Bestimmungen, welche die Staatenlosigkeit vermeiden soll. Insbesondere sind gemäß Artikel 9 politische, rassistische, ethnische und religiöse Ausbürgerungen verboten und Ausbürgerungen durch Gebietsänderungen sollen vermieden werden.
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit | |
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Titel (engl.): | Convention on the Reduction of Statelessness |
Datum: | 30. August 1961 |
Inkrafttreten: | 13. Dezember 1975 |
Fundstelle: | Certified true copy in: UNTC |
Fundstelle (deutsch): | LR-NR. 0.151.1 in:LILEX |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Menschenrechte |
Unterzeichnung: | 5 |
Ratifikation: | 73 Ratifikationsstand in: UNTC |
Deutschland: | 31. August 1977 |
Liechtenstein: | 25. September 2009 |
Österreich: | 22. September 1972 |
Schweiz: | nein |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Das Übereinkommen wurde am 30. August 1961 im UNO-Hauptquartier in New York City angenommen und trat am 13. Dezember 1975 in Kraft. Es regelt die Verleihung der Staatsangehörigkeit und das Verbot ihrer Entziehung in Fällen, in denen die betroffenen ansonsten staatenlos würden. Wenn Staaten die Schutzklauseln dieses Übereinkommens anwenden, sobald einer Person andernfalls die Staatenlosigkeit droht, können sie neue Fälle von Staatenlosigkeit vermeiden.[1]
Zweck des Vertrags
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees – UNHCR) hat auch das Mandat, für den Schutz von Staatenlosen und zur Verminderung der Staatenlosigkeit weltweit einzutreten und kümmert sich derzeit um rund 3,7 Mio. Staatenlose.[2]
Literatur
- Protecting the rights of stateless persons. Informationsblatt des UNHCR zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen.
- The World’s Stateless Report 2017. Hrsg.: Institute on Statelessness and Inclusion (pdf, 562 S.).
Siehe auch
Websites
- Der Staatenlosigkeits-Index – eine Datenbank zu Staatenlosigkeit in Europa Hrsg.: Humanrights.ch
- Statelessness Europäisches Netzwerk für Staatenlose
- Statelessness Index European Network on Statelessness (ENS)
- Staatenlose – eine unsichtbare Minderheit Hrsg.: Humanrights.ch
Fußnoten
- Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. (PDF) In: Staaten-Abkommen 2015. Hrsg: UNHCR Deutschland, abgerufen am 26. April 2019.
- ABC der Vereinten Nationen. (PDF) Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Hrsg: Auswärtigen Amt Deutschlands, S. 71, abgerufen am 26. April 2019 (Mai 2017, 9 . Auflage).
- Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. In: Liechtensteinische Gesetzessammlung. Abgerufen am 26. April 2019.