Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Das Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (kurz „Haager Beweisübereinkommen“, HBÜ), ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der in Den Haag am 18. März 1970 von den Mitgliedern der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geschlossen wurde.[1] Die Konvention erlaubt zu einem gewissen Umfang Gerichten oder Behörden der Konventionsstaaten, bei anderen Konventionstaaten um Rechtshilfe zu ersuchen.

Einzelnachweise

  1. Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970 (BGBl. 1977 II S. 1452, 1472, dreisprachig)

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