Sexualkontakt
Unter Sexualkontakt (auch sexueller Kontakt) wird der sexuell motivierte körperliche Kontakt zwischen Menschen verstanden, der normalerweise in sexueller Erregung endet. Es gibt auch uneinvernehmliche Sexualkontakte (zum Beispiel eine Vergewaltigung).[1][2]
Der Begriff ist sehr weit gefasst, beginnt bei Zärtlichkeiten und Fummeln über der Kleidung und meint besonders Petting unter der oder ohne Kleidung bis zum penetrativen Geschlechtsverkehr. Typische Sexualpraktiken sind vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr, orale Praktiken wie Fellatio und Cunnilingus oder gegenseitige Masturbation. Gibt es nur einen Beteiligten wie bei autosexuellen Handlungen (zum Beispiel Selbstbefriedigung), spricht man nicht von einem Sexualkontakt. Auch sexuelle Handlungen mit mehreren Beteiligten, bei denen es aber nicht zu Körperkontakt kommt – wie Telefonsex, Chat oder Exhibitionismus –, gelten nicht als Sexualkontakte. Bestimmte Formen von Telefonsex „sind eine Zwischenform zwischen Sexualkontakt und Masturbation, da in ihnen Elemente beider Szenarien auftreten.“[3]
Die Medizin, Gesundheitsvorsorge und Epidemiologie interessieren sich für Sexualkontakte mit Hautkontakt wegen der Möglichkeit, dabei sexuell übertragbare Erkrankungen weiterzugeben oder zu empfangen. Auch Soziologie und Psychologie interessieren sich sowohl für die individuellen Sexualkontakte als auch allgemein bei statistischen Erhebungen. Nun ist der Begriff zwar allgemeiner gefasst als „Sex haben“, jedoch darf auch hier angenommen werden, dass jeder seine persönliche Definition hat, welche Erlebnisse er nun unter dem Begriff versteht. So sollten Forscher, Vortragende und Gesundheitspersonal vorsichtig sein und nicht ihre eigenen Definitionen bei anderen automatisch voraussetzen (Individuelle Definition von „Sex haben“).
In der Veterinärmedizin wird der Begriff auch verwendet, sonst spricht man beispielsweise vom Deckakt und bei Pflanzen von der Bestäubung.
Rechtliche Aspekte
In fast allen Kulturen sind Sexualkontakte gesellschaftlichen Regeln unterworfen, die zum Teil Gegenstand von Gesetzen sind. Der Inhalt dieser Regeln unterscheidet sich von Kultur zu Kultur teilweise erheblich.
Gewaltsam oder auch nur gegen den Willen einer beteiligten Person erzwungene Sexualkontakte werden als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit teils schweren Strafen geahndet. In vielen Kulturen sind Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Vor allem im arabischen Raum gilt eine Strafandrohung für Sexualkontakte unter unverheirateten Personen.
Sexualkontakte unter primär männlichen gleichgeschlechtlichen Partnern sind weltweit in rund 75 Ländern (etwas mehr als 1/3 aller Staaten) – in Drittweltstaaten in Afrika, Asien und der Karibik sowie in islamisch geprägten Ländern – unter Strafe gestellt; im Iran, Jemen, Sudan, Saudi-Arabien und Mauretanien sowie in Teilen Nigerias und Somalias steht auf gleichgeschlechtlichen Sexualkontakt die Todesstrafe. Siehe auch: Schwulenverfolgung.
In den Vereinigten Staaten ist sexual contact ein im Rechtssystem verankerter Begriff. Er ist im kodifizierten Bundesrecht, dem United States Code, und in den kodifizierten Strafrechten der Bundesstaaten definiert und ebenso in ähnlichen Regelungen verschiedener Organisationen. Dabei gibt es kleine Unterschiede in den einzelnen Rechtsbereichen. Nach Bundesrecht ist damit das absichtliche direkte (nackt) oder indirekte (durch die Kleidung) Berühren der Genitalien, des Anus, der Leistengegend, der Brüste, der Innenschenkel oder der Gesäßbacken mit der Absicht, zu missbrauchen, zu demütigen, zu belästigen, herabzusetzen oder um die sexuelle Begierde zu befriedigen, gemeint.[2] Im Bundesstaat New York wird es beispielsweise strafrechtlich eingeschränkt auf Personen, die nicht mit dem Aktor in einer vom Bundesstaat anerkannten Beziehung leben und die Körperstellen sind nicht extra aufgezählt.[4] Im Bundesstaat Texas ist es auf Befriedigung der sexuellen Begierde beschränkt. Für Kinder gibt es eine eigene Definition, welche die Berührung jedes Teil des Kindes mit den eigenen erogenen Zonen umfasst.[5] Im Bundesstaat Ohio werden Körperregionen zwar aufgezählt, aber mit dem Hinweis, dass dies nicht anderes ausschließen würde.[6]
Etymologie
Nach den ersten Verwendungen entstand der Begriff anscheinend im medizinischen Bereich in Zusammenhang mit sexuell übertragbaren Krankheiten, im Speziellen der Gonorrhoe (Tripper). Für deren Übertragung ist kein penetrativer Verkehr nötig.
Der Begriff wird vor allem in der Medizin und Gesundheitsvorsorge verwendet, in der Soziologie und Psychologie, in der deutschsprachigen Kriminologie und Rechtswissenschaft spielt er eine kleinere Rolle, da dort vor allem von sexuellen Handlungen gesprochen wird. Im deutschsprachigen kodifizierten Sexualstrafrecht ist er nur in den Überschriften der recht neuen § 208a öStGB (Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen) und § 2014 öStGB (Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen) zu finden.
Einzelnachweise
- Paul H. Gebhard: Incidence of overt homosexuality in the United States and Western Europe. In: John M. Livingood (Hrsg.): National institute of mental health task force on homosexuality: Final report and background papers. U. S. Department of health, education, and welfare - National Institute of Mental Health, Washington 1972, S. 26 (englisch, Reprint 1976 bei Hathi Trust [abgerufen am 21. Januar 2015] Nachdrucke u. a. 1976, 1992). “We have found the most practical definition of homosexual behavior to be: physical contact between two individuals of the same gender which both recognize as being sexual in nature and which ordinarily results in sexual arousal.” (deutsch: „Wir haben herausgefunden, dass die praktischste Definition für homosexuelles Verhalten ist: physischer Kontakt zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, dessen sexuelle Natur von beiden erkannt wird und der normalerweise zu sexueller Erregung führt.“)
- United States Code. Kodifiziertes Bundesrecht. 18 U.S. Code § 2246 - Definitions for chapter (englisch, law.cornell.edu [abgerufen am 22. Januar 2015]). “As used in this chapter […] (3) the term “sexual contact” means the intentional touching, either directly or through the clothing, of the genitalia, anus, groin, breast, inner thigh, or buttocks of any person with an intent to abuse, humiliate, harass, degrade, or arouse or gratify the sexual desire of any person;”
- Dagmar Schmauks: Unterwegs zum Cybersex: Die Mediatisierung sexueller Berührung. In: Martin Grunwald, Lothar Beyer (Hrsg.): Der bewegte Sinn: Grundlagen und Anwendungen zur haptischen Wahrnehmung. Springer Basel AG, 2013, ISBN 978-3-0348-8302-3, S. 257 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 24. Januar 2015] Original: Birkhäuser Verlag, 2001). „Ferner kann man natürlich verbal beschreiben, wie man den anderen in Gedanken berührt oder von ihm berührt werden möchte. Beim Telefonieren kann dieses Beschreiben von Berührungen zu einem echten Dialog werden, da es hier keine Zeitverschiebung gibt. Bestimmte Formen von Telefonsex sind folglich eine Zwischenform zwischen Sexualkontakt und Masturbation, da in ihnen Elemente beider Szenarien auftreten.“
- New York State Penal Code. § 130.00 Sex offenses; definitions of terms (englisch, Sexual Offenses in New York State Penal Law - slc.edu [abgerufen am 23. Januar 2015]). “3. “Sexual contact” means any touching of the sexual or other intimate parts of a person not married to the actor for the purpose of gratifying sexual desire of either party. It includes the touching of the actor by the victim, as well as the touching of the victim by the actor, whether directly or through clothing.”
- Penal Code. Texas. TITLE 5. Offenses against the person. Chapter 21. Sexual offenses (englisch, statutes.legis.state.tx.us [abgerufen am 23. Januar 2015]). “Sec. 21.01. DEFINITIONS. […] (2) "Sexual contact" means, except as provided by Section 21.11, any touching of the anus, breast, or any part of the genitals of another person with intent to arouse or gratify the sexual desire of any person. […] Sec. 21.11. INDECENCY WITH A CHILD. […] (c) In this section, "sexual contact" means the following acts, if committed with the intent to arouse or gratify the sexual desire of any person: (1) any touching by a person, including touching through clothing, of the anus, breast, or any part of the genitals of a child; or (2) any touching of any part of the body of a child, including touching through clothing, with the anus, breast, or any part of the genitals of a person.”
- Ohio Revised Code. Title [29] XXIX CRIMES - PROCEDURE - Chapter 2907: SEX OFFENSES - 2907.01 Sex offenses general definitions. (englisch, 2907.01 Sex offenses general definitions. - codes.ohio.gov [abgerufen am 23. Januar 2015]). “2907.01 Sex offenses general definitions. / As used in sections 2907.01 to 2907.38 of the Revised Code: […] (B) "Sexual contact" means any touching of an erogenous zone of another, including without limitation the thigh, genitals, buttock, pubic region, or, if the person is a female, a breast, for the purpose of sexually arousing or gratifying either person.”