Landeskirchliche Gemeinschaft
Die Landeskirchlichen Gemeinschaften (LKG) sind der Gemeinschaftsbewegung angehörende, organisatorisch selbstständige Gruppen innerhalb der evangelischen Landeskirchen mit dem Status freier Werke.[1] Sie sind in regionalen und überregionalen Gemeinschaftsverbänden organisiert, die sich im Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband zusammengeschlossen haben. Die Gemeinschaftsverbände und auch die einzelnen Gemeinschaften sind finanziell von den Landeskirchen unabhängig.[2]
Seit Ende des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland zahlreiche Landeskirchliche Gemeinschaften. Die erste Gemeinschaft wurde in Augsburg durch den Fabrikbesitzer Ernest Mehl gegründet.[3]
Die meisten Landeskirchlichen Gemeinschaften haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und finanzieren sich über Spenden. Sie werden üblicherweise von einem gewählten Vorstand geleitet. Viele Gemeinschaften stellen einen hauptamtlichen Prediger oder Gemeinschaftspastor an. Neben Gottesdiensten, die häufig bewusst zu anderen Zeiten als in den örtlichen Landeskirchen stattfinden, liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf Gruppenstunden mit Bibelarbeit und Gebet.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Vgl. Unser Leitbild. LKG – Landeskirchlicher Gemeinschaftsverband Bayern (abgerufen am 22. März 2014) und Übereinkunft der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und des Landesverbandes Landeskirchlicher Gemeinschaften Sachsen e. V. (PDF) Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, 16. November 2013, abgerufen am 15. Mai 2019.
- Wie Kirchenaustritte verhindert werden. (PDF; 764kB) (Memento vom 22. März 2014 im Internet Archive) In: Idea, 23/2007.
- Christoph Mehl: Christliches Unternehmertum und Diakonie – Der Direktor der Augsburger Kammgarnspinnerei und Gründer des Diakonissen-Mutterhauses Hensoltshöhe (Gunzenhausen/Franken), Ernest Mehl (1836–1912). uni-heidelberg.de, WS 1992/93, Beiträge zur Diakoniewissenschaft N. F. 4.
- J. Ohlemacher: Gemeinschaftsbewegung. 4. Organisation. In: Helmut Burkhardt, Uwe Swarat: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. Bd. 2. R. Brockhaus, Wuppertal 1993, S. 729.