Inkardination

Die Inkardination i​st die Aufnahme[1] e​ines römisch-katholischen Klerikers z​u einer i​hm übergeordneten Instanz innerhalb d​er Kirche u​nd das daraus resultierende beiderseitige Rechtsverhältnis. Dessen Beendigung i​st die Exkardination.

In d​er römisch-katholischen Kirche m​uss jeder Kleriker inkardiniert sein, w​as in 265 CIC geregelt ist.

Inkardinationsfähige Instanzen s​ind nach d​em CIC Diözesen o​der andere Teilkirchen, Personalprälaturen, Ordensinstitute, Gesellschaften d​es apostolischen Lebens und, m​it besonderer Genehmigung, Säkularinstitute.

Die Inkardination verpflichtet einerseits d​en inkardinierten Kleriker z​um Dienst i​n der jeweiligen Organisation d​er Kirche, andererseits d​ie inkardinierende Organisation dazu, i​hn in i​hrem Dienst z​u beschäftigen u​nd existenziell abzusichern, i​hn also z​u alimentieren.

Eine Weihe kann nur erfolgen, wenn eine solche Instanz bereit ist, den zu Weihenden zu inkardinieren. Bei Ordensinstituten und Gesellschaften apostolischen Lebens muss der Inkardination als Kleriker die Inkorporation auf Dauer nach 266 § 2 CIC vorausgehen. Ein Inkardinationsverhältnis kann von einer auf eine andere Instanz übertragen werden, wenn etwa ein Diözesanpriester von einem Bistum in ein anderes wechselt, ein Diözesanpriester in eine Ordensgemeinschaft eintritt oder ein Ordenspriester seinen Orden verlässt und Diözesanpriester wird, man spricht dann von Umkardination[2].

Die Inkardination erfolgte bis zur Neuregelung durch das Motu Proprio Paul VI. Ministeria quaedam mit der Tonsur, seitdem mit der Diakonenweihe durch eine Institution mit Inkardinationsberechtigung.[3] Die Inkardination kann auch durch Laisierung, freiwillig oder als Kirchenstrafe, beendet werden.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dtv-Brockhaus, 1986, Eintrag zu Inkardination.
  2. Ludger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch. Paderborn. Schöningh 2018 (UTB; Nr. 4307), ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 244
  3. Ministeria Quaedam I-IV; Reiner Kacynski: Niedere Weihen. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 819.
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