Festlandchina
Festlandchina (chinesisch 中國大陸 / 中国大陆, Pinyin Zhōngguó dàlù) ist ein politisch-geographischer Begriff, der sich auf den größten Teil des heutigen Staatsgebiets der Volksrepublik China bezieht. Synonyme Begriffe hierfür sind Kontinentalchina[1][2] oder Chinesisches Festland.[3][4] Er beschreibt im Rahmen der Ein-China-Politik einen Teil Großchinas.[5] Er dient zur Abgrenzung von den beiden Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau sowie vom Territorium unter der De-Facto-Kontrolle der Republik China („Nationalchina“)[6] auf der Insel Taiwan (früher auch Formosa genannt) mitsamt den Pescadoren (Penghu-Inseln) und den dem chinesischen Festland vorgelagerten Inselgruppen Kinmen und Matsu. Seit 2002 ist das „Separate Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch Taipeh)“ Mitglied der WTO und seit 1991 der APEC (als member economy Chinese Taipei).[7]
Rechtlicher Status
Volksrepublik China
Die Volksrepublik China betrachtet im Rahmen ihrer Ein-China-Politik alle vier Gebiete als unter ihrer Souveränität stehend.[5]
Gemäß Artikel 89 des Ein- und Ausreisegesetzes gelten Hongkong, Macau und Taiwan für Zwecke des Grenzschutzes als Ausland.[8]
Hingegen schließt der Begriff Festlandchina die Inselprovinz Hainan mit ein.[9]
Republik China
Die Republik China, unter deren Kontrolle sich de facto nur noch die Insel Taiwan, Kinmen sowie die Penghu- und Matsu-Inseln (sogenanntes Taiwan-Gebiet,臺灣地區) befinden, betrachtet das chinesische Festland unter dem amtlichen Begriff Festland-Gebiet (大陸地區) de jure nach wie vor als Teil ihres Staatsgebiets.[10]
Im Jahr 1982 entschied der Oberste Gerichtshof der Republik China im Verfahren Nr. 8219 (71年台上字第8219號): „Der Festlandteil unserer Nation steht unter der Fessel der Kommunistischen Partei. Dies erschwert die praktische Ausübung der nationalen Souveränität. Die Durchsetzung des Rechts ist de facto eingeschränkt. Nichtsdestotrotz ist es ein integraler Teil des Staatsgebiets. Seine Bewohner sind Mitglieder des Staatsverbandes. Der vorübergehende Verlust kann den rechtlichen Status nicht ändern.“[11]
Festlandchinesen besitzen ebenso wie Taiwaner die Staatsangehörigkeit der Republik China. Sie benötigen zur Einreise in das Taiwan-Gebiet, anders als Ausländer, kein Visum, sondern ein von der Republik China ausgestelltes Reisedokument.[12] Sie haben als „Staatsangehörige ohne dauerhaften gemeldeten Wohnsitz“ (無戶籍國民, Wú hùjí guómín) einen rechtlichen Sonderstatus.[13][14] So sind sie z. B. von der Wehrpflicht befreit, es wird ihnen aber auch kein Wahlrecht zugestanden.
Einzelnachweise
- Ivan Dias: Brief an die Bischöfe und Priester in Kontinental-China. (PDF) In: Fidesdienst. Päpstliche Missionswerke, 29. Juli 2010, abgerufen am 25. August 2015.
- Vatikan: Neuer Dialog mit China. In: Vorarlberg Online. Abgerufen am 25. August 2015.
- Massenproteste in Hongkong – Festnahmen auch auf chinesischem Festland. Abgerufen am 25. August 2015.
- Andreas Lorenz: Hongkong und die Festland-Chinesen: Bloß keine Nudeln in der U-Bahn. In: Spiegel Online. 17. März 2012 (online [abgerufen am 25. August 2015]).
- China – Fakten und Zahlen 2000. In: german.china.org.cn. Abgerufen am 25. August 2015.
- Nationalchina entsteht, Die Zeit Nr. 49 vom 8. Dezember 1949; abgerufen am 25. August 2015.
- Wirtschaft. Auswärtiges Amt, abgerufen am 25. August 2015.
- China: Reise- und Sicherheitshinweise. Auswärtiges Amt, abgerufen am 25. August 2015.
- Elisabeth Gumpenberger: Zwischen Festland und Insel – Migrationsgründe und Lebensgestaltung der ArbeitsmigrantInnen in Bo'ao. (PDF) In: Magisterarbeit. 2010, abgerufen am 25. August 2015.
- 臺灣地區與大陸地區人民關係條例 (zh-hant) Abgerufen am 2. April 2019.
- 裁判字號:71年台上字第8219號 (zh-hant) In: 司法院法學資料檢索系統判解函釋. Abgerufen am 4. November 2018.
- 陸客來臺自由行政策說明. In: Mainland Affairs Council. Abgerufen am 3. Juli 2017.
- ROC (Taiwan) Immigration Reference Guide for Civil Carriers. National Immigration Agency. 18. März 2011. Abgerufen am 21. Dezember 2011.
- Roger Mark Selya, Development and Demographic Change in Taiwan (World Scientific, 2004), p. 329.