Adelsprädikat
Ein Adelsprädikat („Prädikat“ von lateinisch praedicatum ‚Rangbezeichnung‘) ist ein Namenszusatz oder die Anrede für einen Adeligen.
Namenszusatz
Den Zusatz zum Namen eines Adligen gibt es in der Form einer Präposition oder der eines Suffixes (Nachsilbe).
Als Präposition
Sie stand vor dem Nachnamen, zum Beispiel: „Gerlinde von Mustermann“. Wird in Listen oder Büchern der Nachname zuerst aufgelistet, findet man die Person meist unter den Anfangsbuchstaben des Zunamens. So würde z. B. August von Mustermann unter „M“ zu finden sein (Mustermann, August von) und nicht unter „V“ (von Mustermann, August).
Deutschland
von (abgekürzt v.); zu; von und zu; vom; zum; vom und zum; von der; von dem
Ursprünglich diente das Wort „von“ zur Anzeige von Wohnsitz, Herrschaft oder Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel beim Herzog von Württemberg. Um 1630 wurde es üblich, Adelshäuser mit dem Adelsprädikat zu bezeichnen. Aber nicht immer deuteten diese Adelsprädikate, vor allem das „von“, auf eine adelige Herkunft hin. Besonders in Norddeutschland führen Personen ein „von“ im Namen, das allein auf den Herkunftsort deutet. Bei ihnen lag keine damals legitime adlige Herkunft vor. Später wurde dies durch das Suffix „-mann“ abgelöst. Allerdings war es im Mittelalter üblich, dass Söhne aus unebenbürtigen Verbindungen Adliger, aber auch deren uneheliche Kinder, den Namen ihres Vaters als Familiennamen führen durften. Bei neuzeitlichen Adelserhebungen (Nobilitierung) wurde in der Regel lediglich das „von“ vor den bürgerlichen Nachnamen gestellt, so etwa bei Johann Wolfgang von Goethe. Der Name konnte bei einer Nobilitierung auch geändert werden, wie bei Karoline Friederike von Waldenburg (vorher Wichmann) und Otto von Guericke (vorher Otto Gericke).
Die Bezeichnung „gen. von“ für „genannt von“ deutete in Deutschland bzw. Preußen auf eine Adoption hin; Beispiel hierfür Fritz Erich von Lewinski gen. von Manstein. Oftmals wurden die Namen auch durch einen Bindestrich zusammengefügt.
Mit der Zeit blieben viele Namen erhalten, aber der Sitz der Familie änderte sich. So deutet das Adelspartikel „zu“ im Gegensatz zu „von“ an, dass die Familie zum Zeitpunkt der Namensverfestigung (also spätestens durch die Weimarer Reichsgesetzgebung) noch im Besitz der namensgebenden Stätte (meist der mittelalterlichen Burg) war, wie zum Beispiel die Fürsten von und zu Liechtenstein. Darüber hinaus wurde „zu“ als Prädikat vor allem von standesherrlichen Fürsten (z. B. Salm) und Grafen (wie z. B. Stolberg) geführt, die mit der Mediatisierung in den Jahren 1803/1806 nicht die fürstliche Würde, aber die hiermit verbundene hoheitliche Territorialgewalt verloren hatten; dadurch waren sie von jenen Fürsten zu unterscheiden, die auch nach 1815 weiterregierten und das Prädikat „von“ führten.
Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die ehemaligen Adelsprädikate sind dadurch nach dem bürgerlichen Recht Bestandteil des Namens geworden.
Von und zu
Im Mittelalter wurde vom Adel die Benutzung des „von“ und „zu“ strikt eingehalten. Das „von“ zeigt den Geschlechternamen, zusätzliche Wohnstättennamen werden nach dem Schema von Weißstein zu Schwarzfels geführt.
Damit unterscheiden sich die frühen Adelsfamilien (später Uradel genannt, die alten Rittergeschlechter) in der Konstruktion des Namens vom Briefadel, deren Name nicht in Bezug zu einer Ortsangabe steht (von Goethe).
Das von und zu zeigt also einen Adeligen, der seit dem Mittelalter auf seinem Stammsitz heimisch ist.
Dänemark
Der Zusatz „von“ verbreitete sich ab etwa 1770 auch bei Offizieren im dänischen Heer. Vorbild waren das preußische Heer, in dem praktisch alle Offiziere adlig waren und „von“ hießen, sowie die deutschen Adligen im dänischen Armeedienst. In Dänemark konnte bis 1860 jeder Offizier das Wort „von“ in seinen Namen setzen, es bezeichnete daher keinen Adelsrang. Obwohl diese Praxis 1860 abgeschafft wurde, ist es in einigen dänischen Familiennamen noch erhalten.[1]
Frankreich
de, d’ (dt. von)
Meistens wird das „de“ von Personen getragen, die zum Adel gehören, wie bei Marquise de Pompadour und Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord. Gerade in Frankreich ist aber die Anzahl der „Scheinadeligen“ sehr groß. Das französische „de“ entspricht ziemlich genau dem niederländischen „van“, was die Häufigkeit der adeligen Qualität anbelangt. Ein adelig klingender Name deutet daher oft nicht auf Adel hin. Um sich einen adligen Anschein zu geben, ließ Claude Debussy im Alter von 20 Jahren Visitenkarten mit der Aufschrift A. de Bussy drucken. Auch Voltaire hatte sich seinen Namen samt de als Nom de plume zugelegt.
Italien
di, de, del, da, degli, dalla… (von, vom, von der, von den…)
Das genaue Adelsprädikat hängt vom grammatischen Geschlecht und der Anfangssilbe des Namens ab.
Heute wird die jeweilige Präposition meistens groß geschrieben (z. B. Massimo D’Alema); gelegentlich wird angeführt, die Kleinschreibung weise auf eine adlige Herkunft hin (z. B. Antonio Starabba di Rudinì). Außerdem enthält der Familienname mancher bekannter Adelsfamilien – wie die Borromeos – zwar keine derartige Präposition, doch eine explizite Adelsbezeichnung ("Marchese di" u. ä.).
Niederlande
Niederländische Namensbestandteile wie van („von“), de („der“), ter („zur“) usw. deuten nicht auf Adel hin. Das Prädikat für den untitulierten Adel ist das dem Vornamen vorangestellte Jonkheer, z. B. jhr. Marinus van der Goes van Naters.
Österreich
von (abgekürzt v.); zu; von und zu
Ursprünglich zeigte das Wort „von“ die örtliche Herkunft einer Person an, adelig oder nicht. In späteren Nobilitierungen wurde das adelige „von“ als sogenanntes Ehrenwort zum Namen hinzugefügt. Eine Person wurde also „in den Adelsstand mit dem Ehrenwort von“ erhoben; aus „N. N. Müller“ wurde „N. N. von Müller“.
Im Falle einer Nobilitierung konnte an Stelle der Namensschreibweise wie „von Schiller“ oder „von Müller“ auch ein sogenanntes Prädikat (Prädikat im engeren Sinn) zum Familiennamen erbeten werden. Wurde dieses gestattet, hängte der Betreffende sein Wunschprädikat – eine (fiktive) Orts- oder eine fantasievolle Ehrenbezeichnung – an den Familiennamen an; zum Beispiel: „Fischer von Erlach“, „Comini von Sonnenberg“ oder „Amon von Treuenfest“. In einigen Fällen wurde auch die Bezeichnung des Ortes, an dem sich ein Offizier in einer Schlacht besonders ausgezeichnet hatte, als Prädikat gestattet, wie bei „Goglia von Zlota Lipa“. Zum Teil ließen die betreffenden Personen den Familiennamen später einfach weg und nannten sich nur nach dem Prädikat („Hugo von Hofmannsthal“, eigentlich „Hugo Hofmann Edler von Hofmannsthal“). Dies wurde von den österreichischen Behörden geduldet und in einigen Fällen auch amtlich genehmigt. Solche Personen, die in den Ritter- oder einen höheren Stand erhoben wurden, trugen die Standesbezeichnung bzw. den Titel offiziell, d. h. in der Regel jeweils vor dem Familiennamen und nicht vor dem Prädikat, wie etwa „Josef Graf Radetzky von Radetz“. Eine Ausnahme gilt hier bei der Ehrenbezeichnung „Edler von“. Diese wurde immer nach dem Familiennamen getragen; Beispiel: „Hugo Hofmann Edler von Hofmannsthal“. Gesellschaftlich werden solche Fälle aber weniger umständlich bezeichnet: „Josef Freiherr Roth von Limanowa-Lapanów“ ist einfach „Josef Baron Roth“ oder „Josef Baron von Limanowa-Lapanów“. Doppelnamen mit Bindestrich und vorangehendem „von“ oder „zu“ und Titel kamen durch Adoption oder Übertragung, wie etwa bei „Karl Freiherr von Pflanzer-Baltin“ und „Stöger-Steiner von Steinstätten“ (Adoption mit Prädikat) oder dem Sonderfall „Habsburg-Lothringen“ aufgrund allerhöchster Genehmigung zustande.
Einen Sonderfall stellen die Adelsbezeichnungen dar, die aus Adelslegitimationen in den Gebieten stammen, die an Österreich in Folge des Zerfalls der Res Publica (Adelsrepublik) 1772–1795 gefallen sind. In den Gebieten des als österreichisch-ungarisches Kronland gebildeten Königreiches Galizien und Lodomerien (polnisch-Galicja i Bukowina) mit dem Großherzogtum Krakau bestand eine andere Adelstradition mit vom restlichen Europa abweichendem Adelsrecht. Die Szlachta der Adelsrepublik entstammte überwiegend aus uradligen Häusern, deren Legitimation in der Zuordnung zu bestehenden Wappengenossenschaften (auch Wappengemeinschaften genannt) bestand. Hierdurch werden unterschiedliche Familien gleichen Namens durch die Nennung der zugehörigen Wappengenossenschaft unterschieden. So wurden existieren z. B. Grafen Komorowski Wappens Ciołek (legitimiert 1823) als auch Grafen Komorowski Wappens Korczak (legitimiert 1782). Nach 1919 hat sich die Praxis ergeben, dass die Wappenbezeichnung dem Namen mit oder ohne Bindestrich vorangestellt wird, so dass die Unterscheidung der Ciołek-Komorowski von den Korczak-Komorowski weiter sichergestellt ist. Diese Praxis wurde auch in anderen Ländern nach dem in Kraft treten adelsfeindlicher Gesetzgebung wie der CSSR oder Polen angewandt und sogar in der Zeit der kommunistischen Regime behördlich akzeptiert.
Seit 1919 ist es in Österreich durch das Adelsaufhebungsgesetz verboten, das „von“ und die Titel im Namen zu führen. Sie wurden ersatzlos aus den Pässen gestrichen. Aus „Robert Edler von Musil“ wurde so „Robert Musil“. Manchmal wurde der Familienname gestrichen und das Prädikat ohne „von“ zum Familiennamen erklärt, oder es wurden der Familienname und das Prädikat als Doppelnamen eingetragen. Das hing wohl vom jeweiligen Urkundsbeamten und seiner Gesinnung ab. Originell ist die Familie „Wolff v. Plottegg“; es gibt heute drei staatliche Varianten: „Wolff“, „Plottegg“ und „Wolff-Plottegg“. Die Doppelnamen sind heute insoweit verwirrend, da man nicht mehr erkennen kann, ob es sich um einen alten Doppelnamen (durch interfamiliäre Adoption bzw. Übertragung), einen Doppelnamen bestehend aus Familiennamen und Prädikat oder um einen neuen Doppelnamen durch Heirat handelt.
Schweiz
Adelstitel wurden in der Schweiz nur aufgrund der ständischen Tradition von auswärtigen Herrschern oder dem städtischen Patriziat getragen. Die alten Patrizierfamilien behielten auch nach 1848 ihren Zusatz „von“. Es ist nicht immer einfach, echtes Patriziat wie von Graffenried und Herkunftsnamen wie von Gunten zu unterscheiden. Als Synonym zu „von“ wird in der französischsprachigen Schweiz „de“ verwendet, wie de Reyff. Im Berner Patriziat und in Freiburg wurden 1782 und 1783 die Unterschiede unter den Patrizierfamilien adeliger und bürgerlicher Herkunft dadurch ausgeglichen, dass man das Adelsprädikat allen gestattete. Im Luzerner Patriziat ersetzte das Fundamentalgesetz von 1773 den bis dahin üblichen Titel „Junker“ mit dem Prädikat „von“. Allerdings machte man davon, mit Ausnahme der alten Ministerialgeschlechtern, wenig Gebrauch. Man nannte sich dafür gerne nach dem Grundbesitz, wie Pfyffer von Altishofen. Die Luzerner Regierung schützte das Adelsprädikat in den Jahren 1895, 1896 und 1899. Ebenso tat dies ein Bundesgerichtsentscheid von 1941. Wer in der Schweiz als adelig gilt und welches die Voraussetzungen dafür sind, darüber geben die Aufnahmekriterien des Schweizerischen Malteserordens Auskunft.
Vereinigtes Königreich
of (dt. von)
- Adel
Im britischen Adel ist zwischen dem Familiennamen und dem Adelstitel zu unterscheiden; auch adelige Familien führen einen Familiennamen, der oft keine offenkundige Ähnlichkeit mit dem Titel aufweist. Trifft man zum Beispiel in Großbritannien eine Person, die sich mit dem Namen Spencer-Churchill vorstellt, so muss man wissen, dass es sich wahrscheinlich um ein Mitglied aus dem Hause des Duke of Marlborough handelt. Ähnlich verhält es sich mit dem berühmten Naturwissenschaftler Henry Cavendish, der zur Familie der Dukes of Devonshire gehörte.
Im Gegensatz zu deutschen Adelsprädikaten wird „of“ nicht in den Familiennamen eingebaut, sondern nur zu bestimmten Titel gefügt. Beim niedrigen Adel (englisch Gentry) führt nur der Baronet das „of“ zum Ortsnamen auf den sich der Adelstitel bezieht, z. B. Sir Denis Thatcher, Baronet of Scotney in the County of Kent, wobei die oft verwendete Kurzform ohne Adelsprädikat ist Sir Denis Thatcher, 1. Baronet. Beim Hochadel (englisch peerage) (Baron oder höher) wird der Familienname immer mit dem Titel mitbenutzt, auch wenn dieser Teil des Adeltitels wurde, z. B. Nathan Rothschild, 1. Baron Rothschild. Die Adelstitel werden oft nur primogen vergeben. Nachkommen der Adelsfamilien, die über keinen eigenen Titel verfügen, werden oft zur Gentry, dem so genannten Landadel, gezählt, sind aber rechtlich gesehen bürgerliche und verlieren spätestens in der zweiten Generation jeglichen Höflichkeitstitel wie Lady oder Lord, das gilt auch für die Nachkommen der Königsfamilie. Das Adelspartikel „of“ führt der Hochadel vom Earl aufwärts. An einen Viscounttitel (Vizegraf) schließt sich immer gleich der Name an.
Im britischen Adelssystem gibt es immer nur einen Träger des adligen Titels. Der Sohn und Titelerbe des Duke of Buckingham hat damit zu Lebzeiten des Vaters streng genommen keinen eigenen Titel und auch nicht den Namen Buckingham. Damit aber auch der Sohn schon zu Lebzeiten des Vaters einen Titel tragen darf, führt er einen der nachrangigen Titel des Vaters als Höflichkeitstitel (englisch by courtesy). Dies ist in Praxis erst ab Earl üblich. So können weitere nachrangige Titel selbst an den ältesten Sohn des ältesten Sohnes vorweg gegeben werden. Beispiel: Der Duke of St. Albans trägt über diesen Titel hinaus auch die nachrangigen Titel Earl of Burford und Baron Vere. Der Titelerbe ist damit noch zu Lebzeiten des Vaters unter dem Höflichkeitstitel Charles Beauclerk, Earl of Burford bekannt, dessen Sohn wiederum als James Beauclerk, Lord Vere, obwohl auch diese Titel rechtlich noch Murray Beauclerk, 14. Duke of St. Albans zustehen.
Von diesen Höflichkeitstiteln abgesehen, führen nachgeborene Kinder eines Peers keinen erblichen Adelstitel, heißen aber „The Honourable“ Mr, Miss oder Mrs (selbst im Falle, dass eine Tochter verheiratet ist und den Nachnamen ihres nicht-adeligen Mannes führt). Alle Töchter eines Earls heißen Lady X, und alle Söhne eines Dukes heißen Lord X (wobei X der Familienname der adeligen Familie ist). Deren Nachkommen führen keine Höflichkeitstitel mehr und gelten damit als bürgerlich.
- Königshaus
Für Angehörige der britischen Königsfamilie mit dem Prädikat His/Her Royal Highness oft verbunden mit den Prinzentitel gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Sie verwenden aber keine Familiennamen zu Ihren Titeln, sondern nur das Prädikat HRH, Prince, Vornamen und Titel, z.B HRH Prince Richard, The Duke of Gloucester. Ausnahme sind aber die Nachkommen. Diese tragen das Prädikat of mit der Ortsbezeichnung des Titels des Vaters als Nachnamen, so wurde Elisabeth II. als HRH Princess Elizabeth of York geboren da Ihr Vater zum Zeitpunkt der Geburt der Duke of York war. Kinder des Königs verwenden dann nur noch den Prinzentitel, wenn sie nicht bereits andere Titel besitzen. So wurde aus HRH Princess Elizabeth of York mit der Thronbesteigung Ihres Vater HRH The Princess Elizabeth. Der Artikel The sagt dabei aus das Sie Titelinhaberin ist und der Titel nicht durch Anheirat getragen wird oder ein Höflichkeitstitel ist.
Die Königsfamilie hatte bis 1917 überhaupt keinen bürgerlichen Familiennamen, . Mit der Gründung des Hauses Windsor wurde ein gleichnamiger Familienname eingeführt der aber nur bei Eheschließungen verwendet wird, z.B heiratete Prince Charles als Charles Mountbatten-Windsor oder wenn das Familienmitglied nicht mehr Adlig ist, z. B. Nicholas Windsor. Familienmitglieder die zwar Titelerben sind aber kein köngiliches Prädikat mehr erhalten, verwenden wie die andere Adlige den Familiennamen vor dem Titel, z.B der Titelerbe des HRH Prince Richard, The Duke of Gloucester als Alexander Windsor, Earl of Ulster.
Polen
Endung -ski oder -cki oder -wicz
Im 15. Jahrhundert trugen etwa zehn Prozent der polnischen Bevölkerung dieses Prädikat, das aber nicht in allen Fällen ein Adelsprädikat war, sondern ähnliche Bedeutung hat wie das niederdeutsche „van“, also eine Herkunftsbezeichnung ist. Es gab jedoch auch adelige Familien, die das Kürzel -ski oder -cki, -wicz an ihrem Namensende trugen und solche, die durch Heirat in den polnisch-litauischen Adel aufgenommen wurden und deren Familie hierdurch ebenfalls adelig wurde. Die polnischen Königreiche und Polen-Litauen sind hier besonders zu betrachten, da sie auch titellos waren.
Russland, Weißrussland und Ukraine
Bis 1917 hatten nur die Adeligen das Recht, mit dem Vatersnamen „-owitsch“ (z. B. Iwanowitsch = Iwans Sohn usw.) angeredet zu werden. Zum Beispiel nichtadelige Person – Alexander Iwanow Petrow, Adelige – Alexander Iwanowitsch Petrow. Obwohl Iwanow („-ow, -owa, -owo“ ist eigentlich ein besitzanzeigendes Adjektiv, etwa vergleichbar der deutschen Wendung "der/die/das x-sche") faktisch dasselbe bedeutete – Iwans Sohn. „-owitsch“ (in anderen Fällen „-ewitsch“) ist eine Männerform. Die Frauenform lautet „-owna“ bzw. „-ewna“. Diese Regel wurde jedoch im unformellen Umgang seit dem 19. Jahrhundert missachtet. Auch die Familiennamen einiger sehr alter Adelshäuser trugen dieselbe Endung: Rjurikowitsch (die Nachfahren des Rjurik), Gediminowitsch usw.
Ungarn
Namensendung -y seltener auch -i; aber auch ein -h.
Zum Beispiel Ritter Miklós Horthy von Nagybánya, Standeserhöhung in den Ritterstand im Kaiserthum Österreich (in deutscher Übersetzung jedoch fälschlicherweise als Nikolaus von Horthy abgekürzt) oder Ödön von Horváth. Zu Prädikaten nach dem Familiennamen gilt das zu Österreich ausgeführte; an Stelle des „von“ stand aber bei uradeligen Häusern ohne kaiserlich-österreichische Standeserhöhung ein lateinisches „de“, wie bei Julius Graf Andrássy de Csik-Szent-Király et Kraszna-Horka. Ungewöhnlich ist die Schreibweise des Namens, die, wie sich an dem Beispiel „Andrássy Gyula gróf“ (Andrássy Julius Graf) erkennen lässt, die deutsche Reihenfolge umkehrt (Graf Julius Andrássy).
Slowakei
Endung -ský
Anrede
Weiter bezeichnete der Begriff Adelsprädikat die Anrede für die Träger bestimmter Adelstitel. Sie lauteten im deutschsprachigen Raum bis 1918 wie folgt:
Für Männer
Titel | Anrede | ||
---|---|---|---|
aus regierendem Haus | aus standesherrlichem Haus | aus nichtregierendem Haus | |
Kaiser | Majestät | ||
König | Majestät | ||
Erzherzog | Kaiserliche Hoheit | ||
Großherzog | Königliche Hoheit | ||
Herzog | Königliche Hoheit | Hoheit oder Durchlaucht | Durchlaucht |
Großfürst | Kaiserliche Hoheit | ||
Fürst | Durchlaucht | Durchlaucht | Fürstliche Gnaden |
Graf (Land-, Alt- oder Mark-) (*) | Hochwohlgeboren, in wenigen Fällen Erlaucht | Hochwohlgeboren, in wenigen Fällen Erlaucht | Graf (ohne von bzw. zu) |
Freiherr, Baron | Baron (ohne von bzw. zu) | ||
untituliert | Herr (von)/Junker (Jkr.)(von) | ||
(*) Nur, wenn bis zum Reichsdeputationshauptschluss reichsunmittelbar und vom Kaiser als Prädikat verliehen an Hauschef, Hauschef und Erbgraf, oder an alle Agnaten soweit vom Hauschef anerkannt
Für Frauen
Titel | Anrede | ||
---|---|---|---|
aus regierendem Haus | aus standesherrlichem Haus | aus nichtregierendem Haus | |
Kaiserin | Majestät | ||
Königin | Majestät | ||
Erzherzogin | Kaiserliche Hoheit | ||
Großherzogin | Königliche Hoheit | ||
Herzogin | Königliche Hoheit | Hoheit oder Durchlaucht | Durchlaucht |
Großfürstin | Kaiserliche Hoheit | ||
Fürstin | Durchlaucht | Durchlaucht | Fürstliche Gnaden |
Gräfin | Hochwohlgeboren, in wenigen Fällen Erlaucht | Hochwohlgeboren, in wenigen Fällen Erlaucht | Gräfin (ohne von bzw. zu) |
Freiin, Freifrau, Baronin | Baronin (ohne von bzw. zu) | ||
untituliert | Frau (von)/Junkfrau (Jkfr.) (von) | ||
Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien hat der Freistaat Preußen 1920 entschieden, auch in der Anrede keinen Unterschied zwischen Bürgern und Adeligen zu machen. Diese Regelung wurde von der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Nach heutigen deutschem Protokoll steht deutschen Adeligen keine Besonderheiten mehr in Anrede und Schriftverkehr zu. Dies ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Für ausländische Adelige gilt diese Regelung nicht, ihnen steht nach deutschem Protokoll eine besondere Anrede je nach Titel zu.[2][3] Offiziellen Charakter und protokollarische Bedeutung haben damit diese Titel, Rangbezeichnungen und Anreden nur in Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind. Eine Verwendung der besonderen Anrede ist damit bei deutschen Adeligen rein freiwillig und entspricht nicht dem offiziellen Protokoll.
Weblinks
- Prädikate des Hochadels: Titel und Anreden regierender und gleichgestellter Fürstenhäuser auf Englisch und Deutsch
- Lexikonartikel Titulaturen (Brockhaus 1911): Verzeichnis aller um 1910 gebräuchlichen deutschen Adels-, Amts- und Ehrenprädikate (Titel und Anreden)
Einzelnachweise
- „Om anvendelsen af 'von' i danske navne“, Danmarks Adels Aarbog.
- Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen. In: www.protokoll-inland.de. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, abgerufen am 30. Juli 2021.
- Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Ratgeber für Anschriften und Anreden. Berlin Dezember 2016, S. 21 (protokoll-inland.de [PDF; abgerufen am 30. Juli 2021]).