Adelsmatrikel
Adelsmatrikeln (auch Adelsbücher genannt) waren unter anderem in Bayern, Finnland, Kurland, Österreich, Russland, Schweden und Württemberg amtliche, von besonderen Behörden geführte Verzeichnisse, in die sich sämtliche Adelsgeschlechter des Landes eintragen lassen mussten, um anerkannt zu werden.
In Finnland und Schweden wurden (und werden immer noch) diese Matrikeln vom Ritterhaus des jeweiligen Landes geführt. In Preußen unterstanden die Adelsbücher dem Heroldsamt, in Österreich dem k.u.k. Adelsarchiv im Innenministerium, in Ungarn dem Ungarischen Ministerium in Wien. In Russland gab es in jedem Gouvernement ein besonderes Amt, die „Landschaft“ (Sjemstwo), das die Verzeichnisse der adligen Geschlechter führte.
Die Adelsmatrikeln sollten die Adelsusurpierung wie Adelsanmaßung oder Selbstadelung verhindern. Nach 1918 übernahm in Deutschland die Deutsche Adelsgenossenschaft diese Funktion. Die Adelsbücher wurden bis 1939 im Gothaischen Taschenbuch und ab 1949 im Genealogischen Handbuch des Adels, seit 2015 unter dem Titel Gothaisches Genealogisches Handbuch, veröffentlicht. Ähnliche Bestrebungen gibt es nach 1990 in Polen, Tschechien und Ungarn nach der Neubildung der Adelsverbände dieser Länder.